Darf die Polizei einfach Türen eintreten, ohne sich vorher durch Klingeln bemerkbar gemacht zu haben? Schließlich sollte doch in einem Rechtsstaat das Prinzip gelten: Eigentum verpflichtet. Demnach muss es doch möglich sein, ohne Sachbeschädigung fremdes Eigentum zu schützen? Auch wenn Gefahr im Verzuge ist. Wie seht Ihr die Sache? Ist die BRD-Polizei zu einer Rambo-Polizei verkommen?
Anonym2008-03-11T01:46:43Z
Beste Antwort
Wenn Gefahr in Verzuge ist und vorallem wen schon länger ermittelt wurde, dann darf sie das. Der Schaden wird sowieso hinterher ersetzt und sich vorher ankündigen und klingeln ist manchmal nicht gut wenn man Rauschgiftringe ausheben will und andere Sachen.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten, bei denen die Polizei die Tür gewaltsam öffnen wird:
1.: "Gefahr im Verzug", ein Mensch schwebt in Lebensgefahr oder 2.: mit richterlichem Befehl. Da liegen dann ausreichend Verdachtsgründe auf Verbrechen vor (Entführung, Geiselnahme, Drogen-, Waffen-, Menschenhandel u.a.). Da besteht dann der Verdacht, dass Beweise vernichtet werden oder die Beamten in akute Lebensgefahr geraten, weil Terroristen und andere Gewaltverbrecher irgendwie seltsam zu reagieren pflegen, wenn die Polizei bei ihnen klingelt...
Wenn man jetzt natürlich die Fernsehfilme zugrunde legt, in denen wie z.B. bei "Rechtsanwalt Ingo Lentzen" die "Ermittler" einfach in einem Büro (ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl) die Aktenschränke durchforsten und Beweise stehlen oder Tatverdächtige zu Straftaten verführt werden etc., dann entsteht sicherlich der Verdacht auf "Rambo-Polizei". In der Realität sieht das allerdings ganz anders aus, wie in irgendwelchen Billig-Sensations-Krimiserien. Denk doch nur einmal daran, was passiert, wenn ein Polizist einen Menschen in Notwehr erschieÃt. Wenn ein Bürger einen Einbrecher tötet, hat er bedeutend weniger Probleme als der Polizist, der einen Geiselnehmer tötet, der auf ihn geschossen hat. Da traut sich kein Polizist, die Tür zu öffnen wenn er nicht sicher ist, dass er keine andere Wahl hat. Irgendwie "hängen" auch die Polizisten "an ihrem Job".
Eigentum verpflichtet - ja, den der es hat , gegenüber anderen, damit durch sein Eigentum anderen kein Schaden entsteht.
Das Eintreten einer Tür ( quasi eine Sachbeschädigung ) ist durch das Gewaltmonopol des Staates abgesichert. Es muss aber vorher eine s. g. Rechtsgüterabwägung getroffen werden. Das bedeutet, dass das geschüzte Rechtsgut ( hier Eigentum - die Tür ) nicht höherwertig sein darf als das zu schützende ( z. B. das Leben, wenn hinter der Tür jemand um Hilfe ruft oder die Rechtsordnung, wenn in der Wohnung ein Verbrecher ist, der polizeilich gesucht wird )
ouh man. Was darf die Piolizei denn überhaupt noch?
Jetzt beschweren sich schon Leute, weil die Polizei (SEK, BDN, GSG9) im Zuge eines Zugriffs Türen gewaltsam öffnet. Das gibts doch nicht. Als hätten die Polizisten es nicht schon schwer genug mit den ganzen Auflagen die ihnen gemacht werden. Bald wird sich noch Beschwert das sie Strafzettel verteilen, weil jemand zu schnell gefahren ist.
Ja sie dürfen es. Beispiele wurden ja schon genug genannt.
Eine Rambo-Polizei? Nein sicherlich nicht. Kennen sie die Verordnung, denen die Polizisten unterstehen? Selbst eine Selbst- Fremdenverteidiung, kann für Polizisten schlimm enden-> Supendiereung. Beispiel: Ein Autodieb wird gestellt und er wehrt sicht. Polizisten greifen zu handschellen und körperlicher Gewalt um ihn in Gewarhsam zu nehmen. Der Autodieb erleidet dadurch einige Blesuren (blaueflecke Prellungen und ähnliches) Wenns geschickt gemacht wird haben die Polizisten jetzt ein Verfahren am hals wegen Körperverletzung.
rambo polizei? eher nicht guck mal nach amerika, da wird erst geschossen und dann gefragt. oder nach rusland, da hast du gegen die polizei null rechte, von china, pakistan und staaten in afrika ganz zu schweigen. die deutsche polizei, ich nenne sie die deutsche diskutierpolizei, ist nun wirklich das gegenteil von rambo