Muss mein Freund in Knast?

DAS IST WIRKLICH KEINE VERARSCHE:

er hat sich eine kreditkarte 1:1 fälschen lassen, mit der hat er in der schule auf irgendwelchen shops dann sachen im wert von 40.000€ (!!) gekauft. die shops hat er für einen anderen freund auf eine liste geschrieben, aber der info-lehrer hat sie ihm weggenommen und einem anderen lehrer gegeben. heute musste er zum direktor und er wurde von der polizei abgeholt (wir hatten grade sport , deswegen hab ich es leider nicht gesehn aber es ist war.) außerdem hat er einem anderen freund was gegeben, damit der dann seine bestellungen aufnimmt, weil seine mutter nichts bemerken sollte. könnte der freund dann auch ärger kriegen?
und noch was: außerdem hat er nicht nur eine kreditkarte gefälscht, sondern auch noch einen ausweis! (auch 1:1 kopie).
die frage ist sehr dumm, aber könnte er oder seine eltern in knast kommen??

ps: ich hab mit der sache nix zu tun!! (zum glück)

2008-03-07T10:54:33Z

ganz vergessen: er ist 15
+ eig. ist er nicht mein freund aber er schuldet mir noch was!

2008-03-07T11:00:17Z

eine geldstrafe macht ihm nichts aus, sein vater verdient geld wie heu deswegen weis ich nicht warum er so ein **** macht!
aber ich habe einmal bei etwas geholfen und er hat mir dafür was versprochen (nichts illegales!), ich habe auch eine unterschrift.
hab ich darauf noch ein recht das zu bekommen? (also rechtlich gesehen, nicht privat)

eva ♥2008-03-07T08:15:54Z

Beste Antwort

Es ist kein dummer Jungenstreich was dein Freund da gemacht hat.. es ist Urkundenfälschung und Betrug. Das wird im Normalfall mit Knast bestraft. Jetzt weiss ich nicht wie alt er ist. Ob er noch unter das JSG steht oder nicht. Dann könnte er mit Bewährung davon kommen..

Die Steuerzahler werden sich bei ihn bedanken !!

[gelöscht]2008-03-07T11:09:24Z

Möglicherweise ist Jugendstrafe erforderlich, vielleicht sogar ohne Bewährung. Aber das kann man anhand des mitgeteilten Sachverhalts nicht genau sagen.

Seine Eltern kommen nicht in den Knast. Es gibt keine Sippenhaft.

Er bekommt keine Geldstrafe, weil es diese Art nur bei Erwachsenen gibt. Er kann aber im Arrest landen. Möglich sind auch Arbeitsstunden. Aber bei dem Schaden, würde ich eher von Freiheitsentzug ausgehen. Der Junge braucht wenigstens einen kräftigen Schuß vor den Bug.

Die Jugendgerichtshilfe wird sich das Elternhaus und das soziale Umfeld ansehen und dem Gericht einen Vorschlag machen, welche Maßnahme erzieherisch notwendig ist, um ihn künftig zu einem straffreien Leben zu bewegen.

Na ja, er ist wenigstens kein Schläger, wie es scheint.

Wenn die Eltern Kohle haben, dann können sie ja die Schulden ihres Sohnes begleichen.

Anonym2008-03-07T09:43:34Z

Egal wie alt er ist. Das fängt ja schon richtig gut an.
Einmal kriminell, immer kriminell!

Anonym2008-03-07T09:20:40Z

wie alt ist er denn?

Bense2008-03-07T08:46:48Z

Das ist Kapitalanlagebetrug und Betrug in einem nicht leichten Fall. Ohne Vorstrafe Bewährung oder ggfs. 3-monatige Haftstrafe. Ich würde mir eher um die zivilrechtlichen Forderungen Gedanken machen.

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