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Muss mein Freund in Knast?

DAS IST WIRKLICH KEINE VERARSCHE:

er hat sich eine kreditkarte 1:1 fälschen lassen, mit der hat er in der schule auf irgendwelchen shops dann sachen im wert von 40.000€ (!!) gekauft. die shops hat er für einen anderen freund auf eine liste geschrieben, aber der info-lehrer hat sie ihm weggenommen und einem anderen lehrer gegeben. heute musste er zum direktor und er wurde von der polizei abgeholt (wir hatten grade sport , deswegen hab ich es leider nicht gesehn aber es ist war.) außerdem hat er einem anderen freund was gegeben, damit der dann seine bestellungen aufnimmt, weil seine mutter nichts bemerken sollte. könnte der freund dann auch ärger kriegen?

und noch was: außerdem hat er nicht nur eine kreditkarte gefälscht, sondern auch noch einen ausweis! (auch 1:1 kopie).

die frage ist sehr dumm, aber könnte er oder seine eltern in knast kommen??

ps: ich hab mit der sache nix zu tun!! (zum glück)

Update:

ganz vergessen: er ist 15

+ eig. ist er nicht mein freund aber er schuldet mir noch was!

Update 2:

eine geldstrafe macht ihm nichts aus, sein vater verdient geld wie heu deswegen weis ich nicht warum er so ein **** macht!

aber ich habe einmal bei etwas geholfen und er hat mir dafür was versprochen (nichts illegales!), ich habe auch eine unterschrift.

hab ich darauf noch ein recht das zu bekommen? (also rechtlich gesehen, nicht privat)

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es ist kein dummer Jungenstreich was dein Freund da gemacht hat.. es ist Urkundenfälschung und Betrug. Das wird im Normalfall mit Knast bestraft. Jetzt weiss ich nicht wie alt er ist. Ob er noch unter das JSG steht oder nicht. Dann könnte er mit Bewährung davon kommen..

    Die Steuerzahler werden sich bei ihn bedanken !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist heftig. Auch wenn er mit Bewährung und Sozialstunden davon kommt: Das bleibt im Führungszeugnis.

    Der Freund kann auf "unwissend" plädieren und am besten die Aussage verweigern. Die Eltern sowieso. Aber jede Zeile mehr wäre jetzt strafbar, weil ich kein Anwalt bin.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erstmal frage ich mich auf was für Ideen ihr heut so kommt. Das kann es doch wohl nicht geben. Sei Du nur froh mit dieser Sache nichts zu tun zu haben, denn das ist Betrug der aller schlimmsten Art und das auch noch vorsätzlich.

    Ob Dein Freund nun ins Gefängnis muss, kann ich nicht so genau sagen. Das wird wohl auch ein Richter entscheiden müssen. Aber rechtliche Folgen werden ihm und seine Eltern garantiert nicht erspart bleiben. Und das zu recht! Hinzu kommt dann auch noch die Fälschung von öffentlichen Dokumenten (der Ausweis), also Urkundenfälschung.

    Ich hoffe Du wachst dadurch auf, denn auf solch ein Umfeld könnte ich persönlich verzichten.

    Nachtrag: Vergiss, was er Dir schuldet. Rechtlich hast Du da keine Chance. Er und Du sicherlich auch, seid minderjährig, daher ist ein Vertrag den ihr geschlossen habt nicht rechtsgültig. Und auch wenn er aus "besseren Verhältnissen" kommt ist das was da passiert ist hoch kiminell und wird mit einer Geldstrafe wahrscheinlich nich abgetan sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Egal wie alt er ist. Das fängt ja schon richtig gut an.

    Einmal kriminell, immer kriminell!

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  • Bense
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Kapitalanlagebetrug und Betrug in einem nicht leichten Fall. Ohne Vorstrafe Bewährung oder ggfs. 3-monatige Haftstrafe. Ich würde mir eher um die zivilrechtlichen Forderungen Gedanken machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So einer müsste sich bei den Szialstunden die Finger blutig arbeiten.Besser als Wochenend-Arrest.Wenn Eltern nicht merken,das er immer neue Sachen hat,müssen die Blind oder Doof sein.Leider kommen die ja immer gut weg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Möglicherweise ist Jugendstrafe erforderlich, vielleicht sogar ohne Bewährung. Aber das kann man anhand des mitgeteilten Sachverhalts nicht genau sagen.

    Seine Eltern kommen nicht in den Knast. Es gibt keine Sippenhaft.

    Er bekommt keine Geldstrafe, weil es diese Art nur bei Erwachsenen gibt. Er kann aber im Arrest landen. Möglich sind auch Arbeitsstunden. Aber bei dem Schaden, würde ich eher von Freiheitsentzug ausgehen. Der Junge braucht wenigstens einen kräftigen Schuß vor den Bug.

    Die Jugendgerichtshilfe wird sich das Elternhaus und das soziale Umfeld ansehen und dem Gericht einen Vorschlag machen, welche Maßnahme erzieherisch notwendig ist, um ihn künftig zu einem straffreien Leben zu bewegen.

    Na ja, er ist wenigstens kein Schläger, wie es scheint.

    Wenn die Eltern Kohle haben, dann können sie ja die Schulden ihres Sohnes begleichen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wie alt ist er denn?

  • vor 1 Jahrzehnt

    du schreibst nicht, wie alt er ist. das macht einen ziemlichen unterschied. (knast, jugendstrafe, sozialstunden)

    aerger kriegt er auf jeden fall. und bei 40.000 schaden nicht zu wenig. kommt auch drauf an, ob vorher schonmal was passiert ist.

    gleiches gilt fuer den freund, der ihm geholfen hat.

    die eltern nur, wenn sie auch was damit zu tun haben. so wie du schreibst hat er die sachen ja grade an die adresse des freundes schicken lassen, damit die nix mitkriegen. also die eltern haben wohl kein problem.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als erstes kommt es darauf an wie alt er ist. Unter 14 Jahren ist er nach unserem Gesetz strafunmündig, doch die Eltern könnten bestraft werden.

    Doch dafür geht keiner in den Knast. Es gibt genug andere Strafen, die genauso empfindlich sein können.

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