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Was passiert mit der Wohnung, wenn man für 2 Jahre in den Knast muss?

Wie soll man dann die Miete weiterbezahlen? Immerhin wird man ja von seinem Job in der Zeit im Knast nicht beurlaubt...Muss man dann seine Wohnung aufgeben?

8 Antworten

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  • Beste Antwort

    wenn du kein schwerer wiederholungs/taeter bist, hast du die moeglichkeit im offenen vollzug zu gehen und da deine arbeit weiter nachgehen. dann kannst du die wohnung auch weiter halten. allerdings musst du dann aber auch fuer die verpflegungskosten im knast aufkommen.

    solltest du in den geschlossen vollzug muessen, hast du mit zitronen gehandelt. das sozialamt kommt, sofern man es beantragt, waehrend der haft bis zu 6mon. fuer die miete auf. im einzelfall auch vielleicht 9mon.

    vielleicht hast du ja ein wirklich guten freund, dem die bude solange ueberlaesst. ansonsten sieh zu, wo du unterstellen kannst, was dir wichtig ist und verabschiede dich von deiner bude.

    nachgetragen:

    bei 2j. hattest du doch sicher einen anwalt an deiner seite.

    der wird wohl wissen, ob er dich in den offenen vollzug bekommt oder nicht. kann er¨s nicht, ist er ´n stuemper.

    nachtrag:

    mann leute, warum haltet ihr euch einfach nicht bedeckt, wenn ihr nicht genau bescheid wisst. oder geht´s nur ums labern, des laberns wegen bzw. um punkte?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    so siehts dann wohl aus.

    es sei denn du hast genügend rücklagen auf dem konto um die kosten während der knastzeit weiter bezahlen zu können. du solltest dann auch jemanden haben, der die blumen giesst und die post aus dem briefkasten holt

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn man kein Geld hat, um die Miete weiter zu bezahlen, sollte man sie kündigen und räumen oder untervermieten. wenn man wieder rauskommt, wirds schwierig, eine neue Wohnung zu finden. den Job verliert man meistens auch noch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kein Mensch braucht zwei " Wohnungen ".

    Da du aber nicht wählen kannst, richte dich in deiner neuen Bleibe nett ein.

    Evtl. kannst ja die alte Wohnung untervermieten.

    Quelle(n): Drago, Stadelheim
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ein bekannter war vor jahren wegen eines führerscheindeliktes für 14 monate im knast. das sozialamt hatte da auch für eine zeit die miete übernommen, war allerdings ein kredit den er dann zurück zahlen musste.

    er ist gleich nachdem er im knast war zum sozialarbeiter im vollzug gegangen, am 2. tag konnte er in seiner firma wieder arbeiten, ist in den offenen gekommen. du bekommst dann allerdings nur ein taschengeld, den rest sparen sie für dich für deine entlassung, zu mndestens kannst du dann aber deine wohnung halten.

    was ich dir hier geschrieben habe ist nichts verbindliches, wie gesagt es ist jahre her bei meinem bekannten, mag sich was geändert haben in der zeit....

    alles gute

  • vor 1 Jahrzehnt

    @DR Eisendraht: Widerspruch euer Ehren. Ein Knast ist rechtlich kein Wohnsitz. Kannste ja im Meldegesetz nachlesen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kannte einen der war nur ein paar monate im Gefängnis , der Vermieter hat seine Wohnung erstmal schön ausgeräumt und dann weiter vermietet... Wer nicht zahlen kann fliegt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Knastbrüder brauchen keinen Zweitwohnsitz. Der Wohnsitz ist nun eben der Knast.Offener Vollzug ist kein Erholungsheim und kommt nur für Strafen bis zu 4 Jahren in Betracht.

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