Das Rauchen in einer Mietwohnung kann den Mieter zum Schadensersatz verpflichten. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter durch das Rauchen den Zustand der Wohnung derart verschlechtert, dass die Nikotinablagerungen durch normale Schönheitsreparaturen nicht mehr beseitigt werden können. Nachdem sich die Mieter gerade an das Rauchverbot in Gaststätten gewöhnen durften, wird sich ein Mieter jetzt auch in der Wohnung sorgfältig überlegen müssen, wie oft er zum Glimmstengel greift. Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07
Bis jetzt sind mir nur Fälle bekannt, wo mit einer Renovierung alles wieder in Ordnung war. Die Raucher werden damit also (fast) nicht zu einem Schadensersatz herangezogen
Also vorweg ich rauche selbst. Aber ich hatte eine vermietete Wohnung . Ist schon 5 Jahre her . Da lebte ein Pärchen alle 2 Kettenraucher so jeder bis 4 Schachteln am Tag . Die Wohnung hatte Holzdecke , man kann sich nicht vorstellen wie eine solche Wohnung nach 3 Jahren aussieht , zumal die 2 noch sehr gut geheizt und nur wenig gelüftet hatten . Erst mal der Nikotin film in der ganzen Wohnung , dann Schimmel hinter den Schräncken. Wir haben die ganze Wohnung "entseucht" bevor wir sie wieder vermieten konnten . Ehrlich das ist schon nicht mehr Lustig . Anderseits gibt es vergleichbare Umstände wo alles zwar vom Nikotinfilm überzogen aber leicht zu entfernen war ( genug und ausreichend gelüftet.
So weit kommts noch, dass ich nicht mal mehr in meinen privaten Räumen rauchen darf. Im Auto soll es ja auch verboten werden..... Hallo? Gehts noch? Deutschland wird noch ein richtiger Diktaturstaat....