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Ist das nicht ein interessantes Urteil?

Das Rauchen in einer Mietwohnung kann den Mieter zum Schadensersatz verpflichten. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter durch das Rauchen den Zustand der Wohnung derart verschlechtert, dass die Nikotinablagerungen durch normale Schönheitsreparaturen nicht mehr beseitigt werden können. Nachdem sich die Mieter gerade an das Rauchverbot in Gaststätten gewöhnen durften, wird sich ein Mieter jetzt auch in der Wohnung sorgfältig überlegen müssen, wie oft er zum Glimmstengel greift.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hat sich aber wieder erledigt ;-)

    http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobili...

    edit:

    wofür der daumen runter? dafür das ich eine korrekte antwort gegeben habe? ja ne,is klar....lesen bildet liebe leute..

  • vor 1 Jahrzehnt

    So weit kommts noch, dass ich nicht mal mehr in meinen privaten Räumen rauchen darf. Im Auto soll es ja auch verboten werden.....

    Hallo? Gehts noch?

    Deutschland wird noch ein richtiger Diktaturstaat....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also vorweg ich rauche selbst. Aber ich hatte eine vermietete Wohnung . Ist schon 5 Jahre her . Da lebte ein Pärchen alle 2 Kettenraucher so jeder bis 4 Schachteln am Tag . Die Wohnung hatte Holzdecke , man kann sich nicht vorstellen wie eine solche Wohnung nach 3 Jahren aussieht , zumal die 2 noch sehr gut geheizt und nur wenig gelüftet hatten . Erst mal der Nikotin film in der ganzen Wohnung , dann Schimmel hinter den Schräncken. Wir haben die ganze Wohnung "entseucht"

    bevor wir sie wieder vermieten konnten . Ehrlich das ist schon

    nicht mehr Lustig . Anderseits gibt es vergleichbare Umstände wo alles zwar vom Nikotinfilm überzogen aber

    leicht zu entfernen war ( genug und ausreichend gelüftet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist wirklich ein interessantes Urteil,

    aber ich finde damit wird man doch noch zusätzlich in seiner Privatsphäre und freien Entscheidungen zu sehr eingeschränkt. Das solche Urteile überhaupt zulässig sind.

    Ich persönlich rauche auf dem Balkon, schon allein weil ich den Mief nicht in der Wohnung haben möchte, und Kinder anwesend sind.

    Außerdem hat es ja auch den positiven Nebeneffekt, daß man sich dreimal überlegt, ob man nun unbedingt rauchen muß.

    Der Mieter, den dieses Urteil getroffen hat, muß die Wohnung ja in einem sehr, sehr schlechten Zustand hinterlassen haben.

    gruß Finn

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  • *Ice*
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer soviel raucht, dass die Wohnung hinterher nicht mehr durch "normale Schoenheitsreparaturen" wohnbar ist, ist ein Drecksch.wein - wer zuhause raucht, muss mindestens alle 2 Jahre streichen, die Entschuldigung mit dem Rauchen ist doch bloede, wer sein Zuhause so vergammeln laesst, hat ein ganz anderes Problem.

    Quelle(n): Raucherin
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bis jetzt sind mir nur Fälle bekannt, wo mit einer Renovierung alles wieder in Ordnung war. Die Raucher werden damit also (fast) nicht zu einem Schadensersatz herangezogen

  • vor 1 Jahrzehnt

    ist doch egal, dann zahle ich Schadenersatz

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ist doch gut...

    es gibt so viele leute die es nicht schaffen aufzuhören,aber gerne wollen,weil sie wissen das es schädlich ist.

    so wird es ihnen ein wenig leichter gemacht...

    ich bin ehemalige raucherin,und habe es vor ca 7 jahren aufgegeben.aber ich hatte auch nen guten grund.SCHWANGER ;))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Urteil ist doch in Ordnung.

    ich habe sogar in manchen Mietverträge von besondernen Objekten (Denkmalschutz) ein Rauchverbot verankert.

    D.h. es darf in diesen Räumlichkeiten überhaupt nicht geraucht werden!

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