Hartz4 - Wo liegt die Grenze in der man selbstgenutztes Wohneigentum nicht veräußern muß?
Wir würden ein Haus im Wert von sage und schreibe 8.000 Euro überschrieben bekommen. Aber es ist bewohnbar! Wenn wir es selbst nutzen würden, wäre das sicher noch im Rahmen. Aber ich denke mal, bei einem Wolkenkratzer geht das nicht mehr, also muß es ja eine Höchstgrenze geben? Richtet sich diese nach den Quadratmetern oder nach dem Wert?
2008-02-28T07:51:16Z
Tja Leute, wenn die ARGE so informativ wäre und sich auch nur Einer dort zuständig fühlen würde, hätte ich nicht hier gefragt...
Das Haus / die Wohnung darf nur so groß sein, wie es dir zusteht, d.h. für eine Person 50 qm, für 2 Personen (göaube ich) 70 qm. Bei selbstgenutztem Eigentum darf es etwas größer sein. Da gibt es leider keine festen Grenzen.
Der Wert muss angemessen sein. Marmorbäder und vergoldete Wasserhähne darfst du nicht behalten, auch wenn dass Häuschen auf den Quadratmeter genau die Vorgaben erfüllt.
Der Garten darf eine angemessene Größe nicht übersteigen. Wenn das Grundstück zu groß ist und geteilt werden kann, müsst ihr einen Teil verkaufen. Aber bei dem Wert kann das Grundstück wohl kaum zu groß sein.
Leider ist das alles ziemlich schwammig und daher Ermessenssache des Amtes bzw. des Sachbearbeiters.
Das geerbte Häuschen von Oma ist selbstverständlich von einer Zwangsverwertung vor dem Erhalt von Sozialleistungen ausgenommen.Es sei denn,Du/Ihr habt noch anderes Eigentum an Immobilien. Da dies auch so ein Buch mit 7 Siegeln ist,würde ich mich hier direkt an einen Anwalt wenden,der auf Sozial/Arbeitsrecht spezialisiert ist.Wenn Du H4 bekommst,hast Du Anrecht auf einen Beratungsschein,den Du Dir beim Amtsgericht holen kannst.
da gibs ein amt (z.B arge) die haben nix mehr zu tun weil alle ihre fragen zum hartz 4 hier stellen . willst du schuld sein wenn die auch noch stellen abbauen müssen ?