Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Hallo,
ich hab bis vor Kurzem in einem Hotel gearbeitet und musste diese Stelle leider aus persönlichen Gründen kündigen. Habe dort nur zwei Monate gearbeitet. Bin jetzt seit gut einem Monat da weg und habe noch kein Arbeitszeugnis erhalten. Als ich dort angerufen habe hieß es, wenn man nur so kurz angestellt war bekommt man kein Zeugnis. Ich hab dann geantwortet, dass ich nicht unbedingt ein qualifiziertes Zeugnis brauche, aber ein einfaches für meine Bewerbungsunterlagen. Daraufhin wurde mir gesagt, man müsse dass erst mit dem Chef besprechen und sie melden sich dann wieder, oder sie schicken mir das Zeugnis zu. Das war vor einer Woche!
Jetzt meine Frage: Habe ich, trotz der kurzen Anstellung, ein Recht auf ein Arbeitszeugnis? Wie gesagt, eine "Bestätigung" dass ich "von ... bis ... als ..." angestellt war würde mir schon reichen. Seh mich schon vor dem Arbeitsgericht :-( und möchte sicher gehen, dass ich Recht habe (wenn dem so ist)!
@danienglish: Ich will ja nur ein einfaches Zeugnis. Da steht nur drin von wann bis wann man dort angestellt war und als was. Ich würde es nicht mal als Zeugnis, sondern "nur" als eine "Arbeitsbestätigung" bezeichenen. Leistungen und Fähigkeiten werden nur in einem qualifiziertem Zeugnis aufgeführt!
In meinem Lebenslauf steht drin, dass ich dort angestellt war, aber ich hab keinen Beleg dafür. Das macht sich auch nicht gerade gut beim Bewerben :-(