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Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich hab bis vor Kurzem in einem Hotel gearbeitet und musste diese Stelle leider aus persönlichen Gründen kündigen. Habe dort nur zwei Monate gearbeitet. Bin jetzt seit gut einem Monat da weg und habe noch kein Arbeitszeugnis erhalten. Als ich dort angerufen habe hieß es, wenn man nur so kurz angestellt war bekommt man kein Zeugnis. Ich hab dann geantwortet, dass ich nicht unbedingt ein qualifiziertes Zeugnis brauche, aber ein einfaches für meine Bewerbungsunterlagen. Daraufhin wurde mir gesagt, man müsse dass erst mit dem Chef besprechen und sie melden sich dann wieder, oder sie schicken mir das Zeugnis zu. Das war vor einer Woche!

Jetzt meine Frage: Habe ich, trotz der kurzen Anstellung, ein Recht auf ein Arbeitszeugnis? Wie gesagt, eine "Bestätigung" dass ich "von ... bis ... als ..." angestellt war würde mir schon reichen. Seh mich schon vor dem Arbeitsgericht :-( und möchte sicher gehen, dass ich Recht habe (wenn dem so ist)!

Update:

@danienglish: Ich will ja nur ein einfaches Zeugnis. Da steht nur drin von wann bis wann man dort angestellt war und als was. Ich würde es nicht mal als Zeugnis, sondern "nur" als eine "Arbeitsbestätigung" bezeichenen. Leistungen und Fähigkeiten werden nur in einem qualifiziertem Zeugnis aufgeführt!

In meinem Lebenslauf steht drin, dass ich dort angestellt war, aber ich hab keinen Beleg dafür. Das macht sich auch nicht gerade gut beim Bewerben :-(

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    JA, du hast einen rechtlichen Anspruch, schaue auch unten stehenden Link.

    Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, hast Du. Wenn sie Dir keins ausstellen wollen, geh zum Arbeitsgericht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, du hast Recht auf ein Zeugnis.

    Aufgrund der kurzen Zeit, die du dort gearbeitet hast kann es kein qualifiziertes Zeugnis sein, aber das brauchst du nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo !

    Ja, Du hast unbedingt ein Recht auf ein Arbeitszeugnis (Dienstzeugnis), schau hier :

    http://www.castelligasse.at/Dienstzeugnis.htm

    Hier noch ein link, wo bestimmt hilfreiche Seiten sind :

    http://www.google.at/search?hl=de&q=Arbeitszeugnis...

    Liebe Grüße

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  • Mundo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,eine Beschäftigung Bescheinigung ja,ein übliches Zeugnis nicht weil meist in der Probezeit kein fundiertes Urteil abgegeben wird!

  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitnehmer hat nach § 630 BGB bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht schon bei Beginn der Kündigungsfrist, um die alsbaldige Bewerbung bei anderen Arbeitgebern zu ermöglichen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitnehmer hat nach § 630 BGB bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht schon bei Beginn der Kündigungsfrist, um die alsbaldige Bewerbung bei anderen Arbeitgebern zu ermöglichen.

    Einfaches Arbeitszeugnis = wenn es sich lediglich auf die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht.

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis = wenn auch Führung und Leistung des Arbeitnehmers vom Zeugnis erfasst werden.

    Da das Zeugnis den Zweck hat, dem nächsten Arbeitgeber Informationen über die Person des Bewerbers zu vermitteln, sollte es so ausführlich wie möglich sein. Deshalb ist es immer besser, auf ein qualifizierten Zeugnis zu bestehen. Ein einfaches Arbeitszeugnis nur wählen, wenn der Arbeitgeber - zu Recht - Dinge in das Zeugnis geschrieben hat, die der neue Arbeitgeber nicht wissen sollte. Sind aber zu Unrecht Tatsachen falsch benannt, kannst du den Arbeitgeber mit einer Zeugnisklage vor das Arbeitsgericht zitieren.

    Der Arbeitnehmer kann wählen, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt haben will.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast zwar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, aber wie soll ein Arbeitgeber ein "vernünftiges Bild" von Deiner Arbeitsleistung haben, wenn Du doch nur recht kurz für diesen Arbeitgeber gearbeitet hast...!?

    Er wird wahrscheinlich Probleme mit der Beurteilung haben...!!!

    LG und trotzdem viel Erfolg

    Dani

    Quelle(n): Meine Meinung
  • AZZE 1
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich hast du ein recht darauf und es darf nicht negatives drin stehen.

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