sind Fahrtkostenerstattungen des A.G. pfändbar ?

2008-02-18T04:13:37Z

insbesondere ,wenn sie als Aufwandentschädigung deklariert werden.

Jan C2008-02-18T05:21:44Z

Beste Antwort

Es ist alles pfändbar was oberhalb der Pfändungsgrenze liegt.

Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers sind ein Teil des Einkommens.

Anonym2008-02-20T11:31:51Z

Ja.

Alles was vom Arbeitgeber gezahlt wird und über Steuerkarte abgerechnet wird zählt zum Arbeitslohn.

Und Arbeitslohn ist pfändbar, ab oberhalb der Pfändungsfreigrenzen.

Egal ob steuerpflichtiger oder nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Auch Fahrtkostenerstattungen werden dem Arbeitslohn zugerechnet.

justynasonnenberg2008-02-18T08:41:40Z

so weit ich weiss ja!! F-kosten erstattung ist zusäzliches einkommen das erst recht pfändbar ist.nicht pfändbar sind kindergeld,erziehungsgeld usw.alle wie schon gesagt sozialleistungen!

nounou2008-02-18T08:17:41Z

Also soweit ich weiß sind nur Sozialleistungen nicht pfändbar. Es gibt noch eine Pfändungsfreigrenze an die sich die Bank aber nicht halten muß.