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sind Fahrtkostenerstattungen des A.G. pfändbar ?
insbesondere ,wenn sie als Aufwandentschädigung deklariert werden.
4 Antworten
- Jan CLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist alles pfändbar was oberhalb der Pfändungsgrenze liegt.
Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers sind ein Teil des Einkommens.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja.
Alles was vom Arbeitgeber gezahlt wird und über Steuerkarte abgerechnet wird zählt zum Arbeitslohn.
Und Arbeitslohn ist pfändbar, ab oberhalb der Pfändungsfreigrenzen.
Egal ob steuerpflichtiger oder nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Auch Fahrtkostenerstattungen werden dem Arbeitslohn zugerechnet.
- nounouLv 5vor 1 Jahrzehnt
Also soweit ich weià sind nur Sozialleistungen nicht pfändbar. Es gibt noch eine Pfändungsfreigrenze an die sich die Bank aber nicht halten muÃ.
- vor 1 Jahrzehnt
so weit ich weiss ja!! F-kosten erstattung ist zusäzliches einkommen das erst recht pfändbar ist.nicht pfändbar sind kindergeld,erziehungsgeld usw.alle wie schon gesagt sozialleistungen!