Meine Frage geht dahin: Bekannte von uns wohnen seit 2 Jahren zur Miete. Jetzt will der Vermieter auf einmal eine Kaution haben. Alles was ich gefunden habe, geht um Fälligkeit bei Mietabschluß und Rückzahlung. Vielleicht weiß einer was außer zum Mieterbund zu gehen
Rob2008-02-14T09:58:04Z
Beste Antwort
Bei einem bestehenden Mietvertrag ist eine nachträgliche Kaution nicht möglich.
Schau hier steht am Ende der Seite: http://www.erwin-ruff.de/mietkaution.html
Ganz einfach: Ist die Frage einer Mietkaution im Mietvertrag geregelt? Wenn ja: wie? Wenn nein: worüber machst Du Dir Gedanken?
Grundlage des Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter ist der Mietvertrag. Wenn der vor 2 Jahren geschlossen wurde und keine Verpflichtung zur Stellung einer Kaution enthielt, dann gibt es keine Verpflichtung zur Stellung einer Kaution. Ende der Durchsage.
Wenn der vor 2 Jahren geschlossenen Mietvertrag dagegen die Verpflichtung zur Kautionsgestellung enthält und der Mieter dieser Verpflichtung bis jetzt lediglich nicht nachgekommen ist, dann gilt diese Verpflichtung und das Verlangen des Vermieters ist legitim, denn eine Verjährung der Ansprüche des Vermieters ist dann noch nicht eingetreten. Erneut: Ende der Durchsage.
Mieterbund sind genauso Abzocker wie Anwälte. Alle wollen nur Deine Kohle, ohne etwas zu leisten! Kaution nachträglich habe ich noch nie gehört. Kannst Dich aber erkundigen. Beratungsschein Amtsgericht! Ist kostenlos für Geringverdiener, und das sind wir doch alle,oder?
Bei Vertragsabschluss kann eine Mietkaution vereinbart werden. Wird sie nicht gezahlt, kann sie nur 3 Jahre nachgefordert werden. Ist sie bei Vertragsabschluss nicht gefordert, kann sie nicht mehr nachverlangt werden, da im Vertrag nur geändert werden kann wenn beide Teile einverstanden sind.