Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Nachträgliche Mietkaution?

Meine Frage geht dahin: Bekannte von uns wohnen seit 2 Jahren zur Miete. Jetzt will der Vermieter auf einmal eine Kaution haben. Alles was ich gefunden habe, geht um Fälligkeit bei Mietabschluß und Rückzahlung.

Vielleicht weiß einer was außer zum Mieterbund zu gehen

9 Antworten

Bewertung
  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei einem bestehenden Mietvertrag ist eine nachträgliche Kaution nicht möglich.

    Schau hier steht am Ende der Seite: http://www.erwin-ruff.de/mietkaution.html

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn im Mietvertrag nichts von Kaution vereinbart war, muss auch keine Kaution gezahlt werden.

    Lass dir jetzt keine Kosten aufschwatzen mit Anwalt oder sowas.

    Wenn der Vermieter was will, soll er es schriftlich begründen und dann kriegt er eine schriftliche Antwort.

    Darfst gerne noch mal nachfragen.

    Quelle(n): Selbst Vermieter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Vertragsabschluss kann eine Mietkaution vereinbart werden. Wird sie nicht gezahlt, kann sie nur 3 Jahre nachgefordert werden. Ist sie bei Vertragsabschluss nicht gefordert, kann sie nicht mehr nachverlangt werden, da im Vertrag nur geändert werden kann wenn beide Teile einverstanden sind.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nach 2 Jahren ne hat sie Pech gehabt wenn es nicht im Vertrag steht

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz einfach:

    Ist die Frage einer Mietkaution im Mietvertrag geregelt?

    Wenn ja: wie?

    Wenn nein: worüber machst Du Dir Gedanken?

    Grundlage des Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter ist der Mietvertrag. Wenn der vor 2 Jahren geschlossen wurde und keine Verpflichtung zur Stellung einer Kaution enthielt, dann gibt es keine Verpflichtung zur Stellung einer Kaution. Ende der Durchsage.

    Wenn der vor 2 Jahren geschlossenen Mietvertrag dagegen die Verpflichtung zur Kautionsgestellung enthält und der Mieter dieser Verpflichtung bis jetzt lediglich nicht nachgekommen ist, dann gilt diese Verpflichtung und das Verlangen des Vermieters ist legitim, denn eine Verjährung der Ansprüche des Vermieters ist dann noch nicht eingetreten. Erneut: Ende der Durchsage.

  • Jan C
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn nichts im Vertrag steht, das eine Kaution zu hinterlegen ist, gibt es auch keine Ansprüche - kann sich dann der Vermieter abschminken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mieterbund sind genauso Abzocker wie Anwälte. Alle wollen nur Deine Kohle, ohne etwas zu leisten! Kaution nachträglich habe ich noch nie gehört. Kannst Dich aber erkundigen. Beratungsschein Amtsgericht! Ist kostenlos für Geringverdiener, und das sind wir doch alle,oder?

    Quelle(n): Eigene Erfahrung!! Leider
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist im Nachhinein nicht mehr drinnen. Das hätte er beim Einzug abverlangen müssen. Wahrscheinlich braucht er billig Geld und meint so kostenlos zu Geld zu kommen. Eine Kaution muss verzinst werden, und einbehalten darf er so etwas auch nur in begründeten Fällen.

    Kann trotzdem nur raten den Mieterschutzbund zu befragen. Die Mitgliedskosten hat man schon beim ersten Streit locker raus.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anruf bei einem Anwalt und alles klar!!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.