Was muss man nach einem Autounfall beachten?

Uns ist gestern jemand hinten drauf gefahren. Wir haben die Polizei geholt und die hat alles aufgenommen. Scheinbar haben wir eine gewisse Mitschuld, weil wir zu schnell auf eine Vorfahrtstraße eingebogen sind. Wir fuhren allerdings bereits parallel zu Straße. Das Auto ist ca. 4 Jahre alt und wir haben Vollkasko.

Da ich noch nie einen Unfall hatte, wüsste ich nun gerne, wie man am besten verfährt, bzw. was man alles beachten muss, um am Besten wegzukommen.

Danke für eure Antworten!

2008-02-08T01:40:25Z

Mit parallel zur Straße meinte ich, dass wir bereits total gerade auf der Vorfahrtstraße drauf waren und geradeaus fuhren. Die andere Tussi ist halt einfach hinten drauf gefahren, weil sie nicht aufgepasst hat, oder was weiß ich.

Die Polizei konnte auf jeden Fall keine Bremsspuren von ihr erkennen.

2008-02-08T02:06:27Z

@ Sledge Hammer: Wir haben nur eine mündliche Verwarnung von der Polizei bekommen. Die Schuldfrage wurde von denen nicht geklärt, sondern muss laut deren Aussage von den Versicherungen ausgehandelt werden.

Stinger2008-02-08T00:09:21Z

Beste Antwort

Oh.. oh ...
das wird teuer - Mitschuld = Schuldbekenntnis-
Aussage gegenüber der Polizei (= Beamte) = Beamte haben immer recht - die sind zu zweit.
Ja das sieht so aus als könnte man die Schuldfrage auf den Geschädigten abwälzen - auf jeden Fall ist es schwer da raus zu kommen - die Anwälte die man benötigen wird sind sehr teuer denn die Schuldfrage wird hier zu einer Streitfarge. Den Beweis zu erbringen, dass der Geschädigte nicht schuld ist, ist für den einzelnen kompliziert. Das man unschuldig ist - was ja auch sein könnte braucht man nicht nachzuweisen. :(((( ! (Glück für den Verursacher)
Im übrigen - wo steht wie schnell ich in eine Vorfahrtsstr. einfahren darf (genau in km/h) ?
Oder hat da der Verursacher evtl. zu wenig Abstand gehalten (oder hatt gepennt ?) - Auf jeden Fall muß auch der sein Fahrzeug - im Gefahrfall >sofort !< anhalten können !
(Hatte selbst noch keinen Unfall)
Ich gehe mal davon aus das der hinter Euch, der auch auf die Vorfahrtsstr. einbiegen wollte aufgefahren ist.

Anonym2008-02-09T08:38:44Z

Man kann hier nicht von einer gewissen Mitschuld reden. Es wurde eindeutig hier die Vorfahrt genommen. Also Hauptschuld.
Natürlich kann der Unfallgegner auch eine Teilschuld haben. Melde es der Versicherung. Alles weitere darüber regeln. Wenn es zu einer Kostenteilung kommt, ist dass doch nicht schlimm. Das Auto hat doch sogar Vollkaskoversicherung.

tilla2008-02-08T10:19:25Z

bekanntlich ist wer drauf fährt ist schuld, den es heist ja immer man soll vorraus fahrend schauen. nie die schuld zu gegen. versicherung melden die klären es dann schon mit der anderen. da euer auto vollkasko hat , zahlt den schaden die versicherung. natürlich steigt man wieder mit den prozenten. und dann würde ich die versicherung nur noch mit teilkasko machen, da bekanntlich der wert nach 1jahr fällt. man spart da durch , und 300euro selbstbeteidigung bleibt ja trotzdem. lg tilla

Stefan R2008-02-08T09:55:32Z

Also Polizei holen war schon mal nicht schlecht! So wie ich das verstanden habe, seid ihr auf einer untergeordneten Straße gewesen und auf die Vorfahrtstraße eingebogen. Da müsst Ihr Euch versichern, dass Ihr noch nicht mal jemanden behindert (dazu reicht es, dass der bremsen muss!). Deshalb stellt sich die Frage vor allem, wie weit Ihr schon auf der Straße gefahren seid, bevor es gekracht hat. Eine Mitschuld der "Tussi" (erspar uns doch solche Kommentare, wenn Du eine vernünftige Antwort willst) kann man sehen, wenn ihre Geschwindigkeit deutlich überhöht gewesen wäre, und zwar beweiskräftig. Eine Bremsspur macht heutzutage kaum noch ein Auto seit der Einführung von ABS. Ansonsten würde noch ein Gutachter helfen, der aus den Verformungen der Autos z.B. auf die Geschwindigkeit schließen kann - das ist aber nur bei schweren Verletzungen oder extremen Sachschaden verhältnismäßig, weil sehr teuer.

Wie gehst Du also vor: den Schaden sowohl der Haftpflicht als auch der Vollkasko melden, und zwar "unverzüglich" also sofort! Dabei das Aktenzeichen der Polizei angeben. Und dann die Versicherung fragen, was Du machen sollst. Also nicht gleich zum Gutachter und Mietwagen nehmen, sonst darfst Du den vielleicht noch selbst bezahlen.

Irgendwann einigen sich die beiden Versicherungen dann über die Schadensverteilung (z.B. 70:30). Dagegen kannst Du dann klagen, wenn Du Dich benachteiligt fühlst. Wenn Du rechtschutzversichert bist, kannst Du auch schon mal bei denen anfragen, ob sie eine Beratung beim Anwalt zahlen. Der kann Dir sicher besser helfen als wir hier alle.

Gruß,
Stefan

Sledge Hammer2008-02-08T09:49:19Z

Um eine klare Antwort zu geben fehlen einige Daten.
Wenn du eine Mitschuld hast melde den Unfall deiner Versicherung. Dasselbe muss dein Unfallgegner tun.
Dann solltest du dir die Tagebuchnunner der Polizei holen.
Du bekommst dann von deiner Versicherung ein "Schadenformblatt" zugeschickt. Ausfüllen und zurück. Von der gegnerischen Versicherung bekommst du ebenfalls ein Schadenformblatt. Auch ausfüllen und zurück.

Bis hierhin ging es nur um die zivilrechtlichen Dinge.

Nun kommt noch der Ordnungswidrigkeitenteil.

Solltest du keine Owi kriegen kannst du davon ausgehen, dass der andere Schuld hat. Dann kriegst du von der Polizei einen Zeugenfragebogen. Ausfüllen und zurück.
Weiter kannst du dann davon ausgehen, dass die im Zivilprozess, selbst bei Teilschuld maximal 30 Prozent deines Schadens nicht ersetzt bekommst (Nennt sich Verschuldenshaftung).

Solltest du eine Owi-Anzeige bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du hast alleine Schuld, dann ist es andersrum wie oben beschrieben oder die Schuldfrage ist ungeklärt. Dann bekommen beide Unfallbeteiligte eine Owi-Anzeige und ein Gericht klärt das Ganze dann.

Im Ersten Fall solltest du dir einen Anwalt nehmen (zahlt die gegenerische Versicherung)
Wenn du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hast, nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt.

Die Angaben, die du machst solltest du dir bevor du sie zurückschickst alle kopieren, damit du dich bei einer späteren Verhandlung nicht in Widersprüche verstrickst.

Nachtrag:

Dann geh mal davon aus, dass du der Hauptverursacher des Unfalls bist.
Das bedeutet für dich:
1.
Deiner Versicherung melden
2.
Verschuldenshaftung für Unfallgegner (in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent)
Das bedeutet du zahlst deinen Schaden selber und dein Unfallgegner bekommt zwischen 10 und 30 Prozent seines Schadens nicht bezahlt. (zahlt deine Haftpflichtversicherung und du wirst hochgestuft)
Deinen Schaden zahlt deine Vollkaskoversicherung und du wirst auch dort hochgestuft.
Wie weit du hochgestuft wirst richtet sich nach deinem Schadensfreiheitsrabatt.

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