The♥Crow
Beste Antwort
15 Jahre und ggfs. mit Sicherheitsverwahrung - die ist je nach dem was der Psychologe sagt.
fizik4711
Hier kannst du genau nachlesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite
Lucius T Fowler
"Lebenslang" oder "mehrfach lebenslang" sollte zuletzt an den Angehörigen der Rote Armee Fraktion vollstreckt werden, von denen sich viele im Gefängnis selbst getötet haben. Den Ausdruck "lebenslänglich" gibt es im Strafrecht nicht; es gibt jedoch das Konstrukt der "lebenslangen Haft mit anschlieÃender Sicherungsverwahrung", das verfassungsrechtlich allerdings umstritten und meiner Meinung nach noch nicht geklärt ist.
Anonym
Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Die lebenslange Freiheitsstrafe kann gemäà § 54 Abs. 2 StGB nicht als Gesamtstrafe aus einzelnen zeitigen Freiheitsstrafen verhängt werden. So kann selbst ein hundertfacher schwerer Raub höchstens mit 15 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden, wobei unter entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen anschlieÃende Sicherungsverwahrung verhängt werden kann.
Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÃndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr zulässig.
Im Jugendstrafrecht findet die lebenslange Freiheitsstrafe keine Anwendung, in diesem Bereich liegt die Höchststrafe bei 10 Jahren Jugendstrafe. Bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kann anstelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf Freiheitsstrafe von 10 bis zu 15 Jahren erkannt werden.