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Lebenslang und Lebenlänglich wieviel Jahre????

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    15 Jahre und ggfs. mit Sicherheitsverwahrung - die ist je nach dem was der Psychologe sagt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

    Die lebenslange Freiheitsstrafe kann gemäß § 54 Abs. 2 StGB nicht als Gesamtstrafe aus einzelnen zeitigen Freiheitsstrafen verhängt werden. So kann selbst ein hundertfacher schwerer Raub höchstens mit 15 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden, wobei unter entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden kann.

    Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr zulässig.

    Im Jugendstrafrecht findet die lebenslange Freiheitsstrafe keine Anwendung, in diesem Bereich liegt die Höchststrafe bei 10 Jahren Jugendstrafe. Bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kann anstelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf Freiheitsstrafe von 10 bis zu 15 Jahren erkannt werden.

    Quelle(n): wikipedia
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier kannst du genau nachlesen

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Lebenslang" oder "mehrfach lebenslang" sollte zuletzt an den Angehörigen der Rote Armee Fraktion vollstreckt werden, von denen sich viele im Gefängnis selbst getötet haben. Den Ausdruck "lebenslänglich" gibt es im Strafrecht nicht; es gibt jedoch das Konstrukt der "lebenslangen Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung", das verfassungsrechtlich allerdings umstritten und meiner Meinung nach noch nicht geklärt ist.

    Quelle(n): Eigene Meinung
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