Warum dürfen laut Parteiengesetz juristische Personen nicht Mitglieder einer Partei werden??
Ja eigentlich steht alles da.. Ich glaube das es mit Spenden und Politischen Zielen (die die Kapitalgesellschaften ja nicht haben) zusammenhängt bin mir aber nicht sicher.. Könnt ihr mir bitte helfen?? Danke im vorraus..
Kwazulu2008-01-05T11:13:36Z
Beste Antwort
Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG ist Aufgabe der politisachen Parteien die Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes.
Zum Zwecke der Willensbildung also sollen Bürger in Pateien eintreten können. Zweckmäßig wäre es also nicht, wenn eine juristische Person Mitglied einer Partei werden könnte, denn eine juristische Partei ist nicht fähig, sich einen Willen zu bilden und auch nicht an Wahlen stimmberechtigt.
Eine Mitgliedschaft einer Juristischen Person könnte darüber hinaus schadhaft für die Willensbildung einzelner Bürger sein. Die Mitgliedschaft der XYZ- AG könnte die Arbeitnehmer dieser AG in unzulässigerweise beeinflussen.
Daher bestimmt § 2 I S. 2 ParteienG -abweichend vom Vereinsrecht- dass nur natürliche Personen Mitglied einer Partei sein dürfen.
@Denny: Selbstverständlich dürfen Richter, Anwälte und andere Juristen Mitglieder in Parteien sein. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden sogar von den Parteien vorgeschlagen und sind bekennend Parteizugehörig. Zur Zeit befinden sich am BVerfG 8 CDU/CSU-, 7 SPD- und ein GRÜNE- Richter. Mit "juristischer Person" ist etweas anderes gemeint; es handelt sich hierbei um einen juristischen Fachbegriff, den Gegenbegriff zu "natürliche Person". Siehe hier die Erklärung von Wikipedia:
Juristische Personen sind nicht wirklich Personen, wie man sie aus dem normalen Sprachgebrauch kennt. Es handelt sich hier um Vereine, Stiftungen etc.... Wenn dich das näher interessiert, musst du dich im Bereich des Staats- und Verfassungsrecht näher informieren. Wenn es dich wirklich interessiert, habe ich da noch interessante Unterlagen aus meinem Studium.