Hilfe, mein Arbeitsamt spinnt - bin nach über fünf Jahren WG nun plötzlich eine Bedarfsgemeinschaft, Hilfe!
Hätte ich mir ganz allein eine Wohnung genommen, könnte ich mir allenfalls stinkigen runtergekommenen Altbau leisten in einer Gegend, die dann wahrscheinlich noch heruntergekommener wäre. Von der lieben Agentur für Arbeit bekommt man ja höchstens 45 m² Wohnfläche als Bedarf anerkannt, die dann zu einem Preis zu haben sein muss, die weit unter der ortsüblichen Miete liegt - also irgendein zugiges Erdloch mit Ofenheizung und Wasser zum Baden aus dem Badeofen und alles andere noch auf Gas - kann ja kein Mensch drin wohnen.
Nehm ich mir also vor fünf Jahren eine sanierte 3-Zi-Wohnung in der Platte in nem etwas edleren Viertel und teile mir die mit ner Frau, die mal eben neun Jahre älter ist als ich und damit fast meine Mutter sein könnte.
Plötzlich soll das ne Bedarfsgemeinschaft sein und gemeinsam veranlagt werden, dabei gibt es nix, was nicht irgendwie getrennt wäre - selbst das Fernsehprogramm - ich schau über Kabel und sie über Satellit - wer kann mir bei dem Widerspruch helfen?
Hoffe ja, dass ich mit dem Bescheid noch eine Begründung und die zugehörige Rechtsgrundlage bekommen werde.
Fakt ist, niemand war hier und meine Lebensgefährtin ist es nicht - ich teile mir die Wohnung mit ihr - nicht das Bett.
Der Kühlschrank ist aufgeteilt, weil groß genug - selbst zweimal angefangene Butter steht drin - brauche keine 2 Stück 170 Liter Kühlschränke - würde auch doppelt Strom kosten und da muss man sparsam sein. Es gibt getrennte Schlafziimer und es existieren sogar zwei Schrankwände in der Wohnung - neben meiner Schrankwand habe ich selbst eine Sitzgruppe in meinem Zimmer und eine Stereo-Anlage obwohl ich sowieso alles über den PC anschauen und anhören kann - verlasse mein Zimmer allenfalls um was zu essen oder so - Essen wird getrennt gekocht, denn sie hat Diabetes - würde ich nie anrühren Diätfutter. Keine Vollmachten über die getrennten Konten und keine Versicherungen auf den anderen - jeder zahlt exakt die Hälfte der Miete und zwar einzeln überwiesen - WG eben!