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Udo R fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Hilfe, mein Arbeitsamt spinnt - bin nach über fünf Jahren WG nun plötzlich eine Bedarfsgemeinschaft, Hilfe!

Hätte ich mir ganz allein eine Wohnung genommen, könnte ich mir allenfalls stinkigen runtergekommenen Altbau leisten in einer Gegend, die dann wahrscheinlich noch heruntergekommener wäre. Von der lieben Agentur für Arbeit bekommt man ja höchstens 45 m² Wohnfläche als Bedarf anerkannt, die dann zu einem Preis zu haben sein muss, die weit unter der ortsüblichen Miete liegt - also irgendein zugiges Erdloch mit Ofenheizung und Wasser zum Baden aus dem Badeofen und alles andere noch auf Gas - kann ja kein Mensch drin wohnen.

Nehm ich mir also vor fünf Jahren eine sanierte 3-Zi-Wohnung in der Platte in nem etwas edleren Viertel und teile mir die mit ner Frau, die mal eben neun Jahre älter ist als ich und damit fast meine Mutter sein könnte.

Plötzlich soll das ne Bedarfsgemeinschaft sein und gemeinsam veranlagt werden, dabei gibt es nix, was nicht irgendwie getrennt wäre - selbst das Fernsehprogramm - ich schau über Kabel und sie über Satellit - wer kann mir bei dem Widerspruch helfen?

Update:

Hoffe ja, dass ich mit dem Bescheid noch eine Begründung und die zugehörige Rechtsgrundlage bekommen werde.

Fakt ist, niemand war hier und meine Lebensgefährtin ist es nicht - ich teile mir die Wohnung mit ihr - nicht das Bett.

Der Kühlschrank ist aufgeteilt, weil groß genug - selbst zweimal angefangene Butter steht drin - brauche keine 2 Stück 170 Liter Kühlschränke - würde auch doppelt Strom kosten und da muss man sparsam sein. Es gibt getrennte Schlafziimer und es existieren sogar zwei Schrankwände in der Wohnung - neben meiner Schrankwand habe ich selbst eine Sitzgruppe in meinem Zimmer und eine Stereo-Anlage obwohl ich sowieso alles über den PC anschauen und anhören kann - verlasse mein Zimmer allenfalls um was zu essen oder so - Essen wird getrennt gekocht, denn sie hat Diabetes - würde ich nie anrühren Diätfutter. Keine Vollmachten über die getrennten Konten und keine Versicherungen auf den anderen - jeder zahlt exakt die Hälfte der Miete und zwar einzeln überwiesen - WG eben!

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Rechtsanwalt. Ich wundere mich allerdings darüber, dass Deine Lebensgefährtin mit nur 9 Jahren Altersunterschied Deine Mutter sein könnte!?!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Richtig! So lautet das Gesetz.

    Diese Bedarfsgemeinschaftenaktion ist ja der Trick. Was meinst du, wo die angeblichen gesunkenen Arbeitslosenzahlen herkommen. Andere werden für den Bedürftigen verantworlich gemacht und der Staat prallt mit Zahlen sinkender Arbeitslosigkeit, die es gar nicht gibt. Nur Lug und Trug.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo ich hatte genau das selbe problem und bin dann auch zum Arbeitsamt hin und hab denen das gedschildert. Darauf hin musste ich von meinem Mitbewohner ein Zettel geben lassen wo dann drauf stand das es nur eine WG ist und wir in keiner Partnerschaft leben. Das selbe musste ich dann auch aufsetzten. Darauf hin kam dann die Kontrolle das heisst da kamen ein mann und eine frau die haben sich die komplette Wohnung angesehen und dann beschlossen das es wirklich nur eine WG ist. Dann senden die ein bericht zum Arebitsamt und da worde ich dann sozusagen von der Gemeinschaft frei gesprochen. An deiner stelle würde ich da auch widerspruch einlegen und auf jedenfall gegen an gehen. Viel Glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man länger als ein Jahr zusammenlebt, dann gerät man automatisch in Verdacht eine Bedarfsgemeinschaft zu sein.

    Die zuständige Behörde muss dir aber erst einmal nachweisen, dass es sich um eine Beziehung handelt, die über gemeinsames Wohnen hinausgeht.

    Erst dann darf sie eine Bedarfsgemeinschaft vermuten.

    Du musst also Widerspruch gegen den Verdacht der Bedarfsgemeinschaft erheben.

    Da dieser meist automatisch abgelehnt wird, musst du dann eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.

    Im Prinzip ist es unmöglich eine Bedarfsgemeinschaft nachzuweisen. Das Sozialgericht wird letztendlich im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Beweislast wurde umgekehrt, du musst also jetzt beweisen, daß es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

    Ich empfehle dir bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ nachzuschauen und gegebenenfalls dort im Forum zu Fragen.

    Die kennen sich aus da!

  • Anne
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dagegen musst du Einspruch erheben. Dann kommt jemand vorbei, den du überzeugen musst, das du in keiner Bedarfsgemeinschaft lebst. Eigener Kühlschrank, seperates Konto usw.Und ein Doppelbett sollte möglichst nicht in deinem Zimmer stehen. ;-)

    Anne

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie probieren es halt.

    Gehe sofort zum Amtsgericht, Prozeßkostenhilfe beantragen und suche Dir dann einen Anwalt, der sich auf Arbeitslose spezialisiert hat.

    Wenn Ihr kein Liebespaar seid, und wenn sie nicht für Dich einstehen will, dann seid Ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft.

    Quelle(n): www.rolf-junck.de
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja das dürfen sie hatten wir auch das Problem,sie wollten sogar das meine Mitbewohnerin mich finanziert**lustig oder** darum bin ich froh wieder nen Job zu haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach fünf Jahren könntest du eigentlich mal wieder arbeiten statt der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ihr müsst nachweisen, dass ihr weder bett, noch tisch, kühlschrank etc. teilt.

    jeder kocht für sich, jeder wäscht seine wäsche, usw.

    normalerweise müsstest du doch einen untermietvertrag mit ihr haben?

    ansonsten kannst du wahrscheinlich nicht viel dagegen machen.

    aber lass dich nicht so einfach damit abspeisen. die arge versucht zu sparen wo es nur geht. notfalls auch mit unlauteren mitteln.

    im zweifelsfall nimm dir einen anwalt.

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