Existenzgründung (Internetauftritt even. Presseausweis)?
Ich plane einen Internetauftritt mit von mir geschriebenen Artikeln zu einem bestimmten Thema. Berechtigt mich dies für den Erhalt eines Presseausweises? In Zuge des Internetauftritts wird es einen Onlineshop geben, für den ich einen Gewerbeschein beantrage. Reicht hier ein Kleingewerbeschein? Was ist der Unterschied zum normalen Gewerbeschein? Vorsteuerabzugsberechtigt bin ich dann nur mit dem normalen?! Ist der dann nicht gundsätzlich besser? Geht das dann überhaupt zusammen - Gewerbe und Presseausweis? Fragen über Fragen ...