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Existenzgründung (Internetauftritt even. Presseausweis)?

Ich plane einen Internetauftritt mit von mir geschriebenen Artikeln zu einem bestimmten Thema. Berechtigt mich dies für den Erhalt eines Presseausweises? In Zuge des Internetauftritts wird es einen Onlineshop geben, für den ich einen Gewerbeschein beantrage. Reicht hier ein Kleingewerbeschein? Was ist der Unterschied zum normalen Gewerbeschein? Vorsteuerabzugsberechtigt bin ich dann nur mit dem normalen?! Ist der dann nicht gundsätzlich besser? Geht das dann überhaupt zusammen - Gewerbe und Presseausweis? Fragen über Fragen ...

2 Antworten

Bewertung
  • otto1a
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    also wen du im inet was verkaufen willst und nicht nur dachboden und keller von oma/opa brauxgste nen gewerbeschein den kriegste aber von jetzt auf nachher im rathaus da musste dann angeben was du verkaufen willst ich hab damals im export güter pc lebensmittel internetverkauf aber auch freier u.ä. angegeben obwohl ich nie vor hatte ne banane o.ä. anzubieten aber das war einfach ein rundumschlag dass ich nicht nochmal später etwas nachmelden muß es gibt aber auch beim amt glaub ich eine liste da such mal kräftig raus es kostet nicht mehr egal wo nachmelden kostet aber nochmal ja und für den presseausweis weiss ich nur den konnte man früher sich mit einem programm selbst ausdrucken und irgendwelchen unbedarften unter die nase halten aber auch nur denen rest zu presseausweis kuck mal in den link na dann mal los

  • vor 1 Jahrzehnt

    da bin ich aber neugierig ich denke das für Internet kein presse Ausweis braucht und keine anmelden für steuern

    mfg

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