Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnugen. Was sind die Rechte von Mietern?

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnugen. Was sind die Rechte von Mietern?

Ich habe heute eine Email bekommen in der steht, dass sich meine Wohnung in einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung befindet. Ich soll mich mit dem Kapitalanleger in Verbindung setzen Zwecks Wohnungsbesichtigung.

Was sind meine Rechte?
Muss ich ausziehen?
Bleiben Konditionen (Miete, Haustiere ..) behalten?
Muss mein jetztiger Vermieter mir eine andere Wohnung stellen? evtl den Umzug zahlen?
Aus was muss ich achten?
Ich bin erst seit 1.09 Mieter!!
Hätte mir der Vermieter den Verkauf sagen müssen?

Leider hab ich die Mail sehr spät gesehen und erhalte somit wohl wenn ich Glück hab erst morgen Antwort, werd aber jetzt schon Wahnsinnig!
Bitte gebt mir jede kleine Info die ihr habt!!!
Ich kann mir nicht schon wieder einen Umzug leisten und will keine Einschränkungen in Kauf nehmen!
Danke!

overload602007-10-10T16:12:44Z

Beste Antwort

Hi;
Nun bleib erst mal ganz easy, es gibt für dich keinen Grund zur Panik.
1. Wenn die Immobilie bereits zum Verkauf gestanden hätte, so hätte man es dir im Vorgespräch zum Mietvertrag mitteilen müssen. Immobilien werden heute samt Mieter
verkauft, daß heißt für dich,wenn du keinen befristeten Mietvertrag hast, übernimmt der nachfolgende Eigentümer
die Mieter samt der Immobilie.Hat natürlich jede Medalie
zwei Seiten,so kann er, je nach der Gestaltung des Mietvertrages den Mietern fristgerecht kündigen oder aber, der Mieter hat ein Vorkaufsrecht und kauft seine Wohnung.
In beiden Fällen bist Du auf der sicheren Seite, solange du mit Beleg Deine Miete und deine Nebenkosten pünktlich zahlst, hat des neue Eigentümer keine Handhabe dich vor Ablauf deines Mietvertrages zu kündigen.
overload60

Anonym2007-10-14T03:16:57Z

Solcher Änderungsmitteilungen per Mail sind wirkungslos. Eigentümerwechsel betreffen den Mieter ohnehin nur mittelbar. Da braucht man sich so keine Gedanken zu machen. Die neuen Vermieter müssen ja an die Miete drankommen und werden sich schon melden.

horsch2007-10-11T08:40:47Z

Mach Dir überhaupt keinen Kopf!
Der neue Eigentümer hat nicht nur das Haus sondern auch Dich "gekauft" und zwar mit allen Rechten und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses und der bestehenden Gesetze. Dass er Deine Wohnung mal sehen möchte ist normal und sein gutes Recht. Mehr will die Mail ja nicht sagen.
Du hast jetzt sogar noch stärkere Rechte.
ZB. Kündigungsschutz:
Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 (Eigenbedarf) oder Nr. 3 (Absicht zur anderweitigen Verwertung) grundsätzlich erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen (§ 577a Abs. 1 BGB). In manchen Bundesländern bestehen Rechtsverordnungen, nach denen die Sperrfrist in bestimmten Gemeinden bis zu 10 Jahren betragen kann.

Auch steht Dir ein gesetzliches Vorkaufsrecht an der Wohnung zu!

Das Einzige was sich für Dich ändert ist ein neuer Gesprächspartner auf der Vermieterseite.

dark_cat2007-10-10T17:12:59Z

für dich ändert sich durch den kauf nichts..
es bleibt wie es ist, bis auf das du einen neuen vermieter bekommst.
Wenn er jetzt keine Drastischen Maßnahmen oder Eigennutzen ankündigt sollte es dir egal sein.
Bei eigennutzungsankündigung hast du ca 3 monate zeit was neues zu finden, oder er muss dir 3 vergleichbare angebote bieten.. und man kann es dann immernoch etwas verzögern, ist aber mit kosten verbunden..
Aber ruf mal bei nen anwalt an weil das kann es fast nicht sein was dein vermieter gemacht hat, um zumindest die umzugskosten und renovierungskosten im falle eines falls wieder zu bekommen..
anruf deswegen, der kostet nichts ausser telefon..

Logisch oder nicht2007-10-10T16:48:42Z

Keine Angst. ! Zunächst bleibt alles beim Alten. Sofern derzeit
überhaupt ein Käufer gefunden wird, ändert sich zunächst auch
nichts. Sofern der neue Eigentümer die Wohnung gekauft haben will, kann er Eigennutzung geltend machen, was einer
regulären Kündigung der Wohnung durch den neuen Eigentümer bedarf, mit allen im Mietvertrag befindlichen Klauseln.

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