Wer haftet ?
Leihgabe von Familienangehörigen geklaut worden.
Fall: Nichte leiht sich bei der Tante eine Digicam aus. Diese wird Ihr geklaut. Wer muß für den entstandenen Schaden aufkommen?
Leihgabe von Familienangehörigen geklaut worden.
Fall: Nichte leiht sich bei der Tante eine Digicam aus. Diese wird Ihr geklaut. Wer muß für den entstandenen Schaden aufkommen?
Anonym
Beste Antwort
Derjenige, der die Kamera verschlampt hat bzw. der sie „verwahrt“ hat als sie gestohlen wurde.
Ist doch wohl klar... wenn man sich etwas leiht, muß man es zurückgeben. Kann man es nicht, muß man es ersetzen.
wiese
Eigentlich der Dieb! Sonst die private Haftpflichtversicherung der Nichte, denke ich.
brle1308
Ich kann dir nur sagen Versicherung zahlt nicht. Da es sich um Familienmitglieder handelt.
Hilde
Die Nichte! Sie hat sich es ja ausgeliehen! Bist du sicher das die Cam geklaut worden ist oder will Sie sie nur nicht zurückgeben. Sie haftet auf jeden Fall.
Charlotte
Normalerweise der Dieb ;-) Naja ..denke aber nicht das ihr nachweisen könnt wer die Digicam gestohlen hat . Die Tante kann das Geld bei der Nichte einfordern, denn die Leihgabe ging ja an sie...die Damen müÃen sich untereinander einig werden.Würde einfach mal bei der Haftpflicht nachfragen.