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Muß ich haften????
Wenn ich meinen Sohn (5) zum Kindergarten bringe, parken davor immer Autos, die den Bürgersteig so blokieren, das mein Sohn mit seinem Fahrrad nicht daran vorbei kommt. Auch mit dem Kinderwagen ist es nicht möglich daran vorbei zu kommen.
Ich möchte nicht das mein Sohn mit seinem Fahrrad auf die Sraße muss, da dort eine sehr uneinsichtige Kurve ist, die Straße ist sehr eng und auf der anderen Seite ist gar kein Bürgersteig.
Wenn mein Sohn mit seinem Rad am Auto vorbei fährt und einen Kratzer oder eine Beule ins Auto macht, muß ich dann dafür haften.
In der Kurve ist natürlich Halteverbot.
16 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Rufe bei Dir auf dem Ordnungsamt an, die sind für falsch parkende Autos zuständig. Du kannst auch ein paar Tage die Autonummern aufschreiben und dann beim Ordnugsamt abgeben. Das Ordnungsamt ist für solche Sachen zuständig, die schicken eine Politesse die dann Strafzettel verteilt.
- stettbergbognerLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hol mal die Polizei. Mein Kind würde ich auch nicht auf die StraÃe jagen.
Aber nebenbei: wieso muss Dein Sohn mit dem Fahrrad in den Kindi?
- vor 1 Jahrzehnt
Nein musst du nicht!
Ist auch eine ganz lustige geschichte, wenn man an einem Kindergarten parkt und es werden z.B. steine aufs auto geworfen, hat man selber schuld, weil man an einem kindergarten damit rechnen muss, das soetwas passiert.
Es sei denn es wurde die aufsichtspflicht verletzt und deshalb ist dieser schaden entstanden.
Wenn also auf dieser strasse, im halteverbot, autos stehen und durch kinder beschädigt werden, haben die halter eben pech gehabt.
Trotzdem natürlich polizei rufen damit die diesen fall aufnehmen können.
- Sledge HammerLv 4vor 1 Jahrzehnt
Selbstverständlich musst du dafür haften. Meld es deiner Versicherung. Da die parkenden Pkw verkehrsbehindernd stehen bekommen sie eine Teilschuld. In der Regel 15 bis 25 Prozent.
Die kannst du dann vom Gesamtschaden abziehen.
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- You Know WhoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Für einen 5-Jährigen musst Du nur dann haften, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wenn Du mit Deinem Sohn zusammen auf dem Weg zum Kindergarten bist und er dabei ein Auto verkratzt, dann hat der Autofahrer keinerlei Ansprüche. Ich würde das einem Autofahrer genau so erklären. Und wenn dann jemand meint, sich aufzuregen, dann würde ich mein Handy herausziehen und zu ihm sagen "Lassen Sie uns die Polizei anrufen, die kann dann auch gleich mal überprüfen, wie Sie Ihr Auto hier abgestellt haben". Und ich würde ihm sogar anbieten, den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden und ihm klarmachen, dass die ihm genau das gleiche mitteilen würden.
Unabhängig davon würde ich aber die Stadtverwaltung und die Polizei permanent darauf hinweisen, dass vor dem Kindergarten völlig unverantwortlich die Gehwege zugestellt werden. AuÃerdem sollte man die Kindergartenleitung und den Elternbeirat mobilisieren, damit die ebenfalls aktiv werden und die Autofahrer auf das Thema hinweisen und auch ruhig damit drohen, Anzeigen zu erstatten, wenn Apelle nichts helfen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Deine Frage ist eindeutig gesetzlich geregelt.
Kinder unter 6 Jahren oder deren aufsichtspflichtigen Personen haften für Schäden nicht, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird. Da Du bei der Fahrt zum Kindergarten dabei bist, verletzt Du diese auch nicht.
Ãbrigens:
Behindert ein Falschparker einen Verkehrsweg, wozu der Geh- und Radweg gehört, handelt dieser fahrlässig. Ensteht dabei ein Unfall mit Körperschaden, wird diesem Grobfahrlässigkeit unterstellt.
Wir haben hier auf unserer Dienststelle oft das Problem, das vor Kindergärten und Schulen derart geparkt wird. Ãber 90% sind Frauen mit der Ausrede: " ...ich hab ja nur mein Kind abgegeben uns stehe nicht mal zwei Minuten."
Ergänzend: Verursacht eine ältere Person, also laut StVO Personen über sechs Jahre einen Schaden wie oben beschriebener, so hat der Fahrer dieses abgestellten Autos keinerlei Ansprüche, da er im Halteverbot steht. D.h. ..er darf hier nicht stehen, weil er eine Verkehrsbehinderung laut StVO darstellt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn man ein Fahrzeug so parkt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Das zieht für den Betroffenden ein Verwarngeld nach sich.
Bei massiven Behinderungen kommt auch ein Abschleppen des Fahrzeuges in Frage. Das kann man hier ohne die genauen Umstände zu kennen, jedoch nicht einschätzen.
Beim Vorbeifahren eine Beule oder Kratzer verpassen ist ein Verkehrsunfall. Dieser Unfall wäre vermeidbar.(Vorbeischieben des Fahrrades). Ist das Kind noch nicht in der Lage allein ordnungsgemäà am StraÃenverkehr teilzunehmen, kommt noch die Obhutspflicht in Betracht. Auf jeden Fall wird der Unfall nicht vom falsch parkenden Auto verursacht. Der Schaden am Fahrzeug muss vom Verursacher beglichen werden. Da das 5 jährige Kind, das nicht kann, müssen die Eltern haften.
- PaiwanLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du musst hier 2 Sachen auseinanderhalten. Einmal ist es ein Verstoà gegen die StVO, wenn die Autos dort trotz Halteverboten parken. Dies abzuklären ist Sache der Polizei.
Die zweite Sache ist die Sachbeschädigung. Wird sie vorsätzlich begangen, macht dich dein Sohn einer Straftat schuldig, für die er allerdings nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Für den Schaden (ebenfalls den zufälligen) kommt deine Haftpflichtversicherung auf. Möglicherweise holt sie sich einen Teil der Summe wieder vom Halter zurück, da er eine Teilschuld trägt.
Was die Halter dieser Fahrzeuge machen, geht allerdings über einen Verstoà gegen die StVO hinaus, es liegt auch eine Nötigung vor.
- nounouLv 5vor 1 Jahrzehnt
Der Hinweis mit dem Steine werfen finde ich wirklich witzig. Jetzt weià ich endlich warum in unserem Hinweisschreiben vom Kindergarten steht man soll nicht vor dem Haus (Garten) parken wegen der Steinschlaggefahr. Wirklich drollig.
Ansonsten würde ich sagen im Notfall immer eine Haftpflicht für die Kinder zu haben. Du weiÃt manchmal nicht auf welch Ideen die Racker kommen.