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Wer haftet ?
Leihgabe von Familienangehörigen geklaut worden.
Fall: Nichte leiht sich bei der Tante eine Digicam aus. Diese wird Ihr geklaut. Wer muß für den entstandenen Schaden aufkommen?
12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Derjenige, der die Kamera verschlampt hat bzw. der sie „verwahrt“ hat als sie gestohlen wurde.
Ist doch wohl klar... wenn man sich etwas leiht, muß man es zurückgeben. Kann man es nicht, muß man es ersetzen.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Haftung für die Leihgabe übernimmt die Entleiherin.
einfach mal halftung bei leihgabe bei google eingaben.
lg
daniel
- neugierde23Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Also die Nichte muss auf alle Fälle die Digicam oder den Geldersatz dafür leisten.
Wenn es kein einfacher Diebstahl war, ist es über die Hausratversicherung der Nichte bzw. Ihren Eltern abgedeckt.
- vor 1 Jahrzehnt
Also erst mal zur Klarstellung: In der Haftung für den entstandenen Schaden ist der Dieb. Die Frage ist wer bezahlt das Ganze?
Die Hausrat der Tante nur, wenn ein Einbruchdiebstahl (Täter muà in Wohnung oder Behältnis in geschlossenem Raum eingebrochen sein) oder ein Raub vorliegt. Die Haftpflicht der Nichte übernimmt den Schaden jedenfalls nicht, da Leihe, Miete, Pacht in der Regel ausgeschlossen ist. AuÃerdem liegt nach Deiner Schilderung kein Verschulden der Nichte vor. Fazit: Entweder die Nichte zahlt von sich aus ohne rechtliche Verpflichtung (moralisch ist das ne ganz andere Geschichte) oder die Tante hat schlicht und ergreifend Pech gehabt.
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- wieseLv 5vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich der Dieb! Sonst die private Haftpflichtversicherung der Nichte, denke ich.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich kann dir nur sagen Versicherung zahlt nicht. Da es sich um Familienmitglieder handelt.
- HildeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Nichte! Sie hat sich es ja ausgeliehen! Bist du sicher das die Cam geklaut worden ist oder will Sie sie nur nicht zurückgeben. Sie haftet auf jeden Fall.
- CharlotteLv 6vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise der Dieb ;-) Naja ..denke aber nicht das ihr nachweisen könnt wer die Digicam gestohlen hat . Die Tante kann das Geld bei der Nichte einfordern, denn die Leihgabe ging ja an sie...die Damen müÃen sich untereinander einig werden.Würde einfach mal bei der Haftpflicht nachfragen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Nichte muà voll dafür aufkommen...
..