Würde das Parlament eine Verfassungsänderung zur Änderung der Staatsform in ein totalitäres System billigen?

Da reichten die 110 Zeichen eigentlich nicht aus ...

Mir geht es darum zwei Dinge herauszufinden:
1. Wenn die Parlamentarier, aus welchem Grund auch immer, die Möglichkeit hätten, eine totalitäre Staatsform zu schaffen, durch Änderung der Verfassung und Aussetzen von Menschenrechten, einen neuen absoluten Staat mit sich selbst an der Spitze - Den Machterhalt also für immer geschafft (...)! - WÜRDEN SIE ES WOHL MACHEN ?

2. Wenn Ja, warum ? Wenn Nein, warum nicht ?


Naja, vieleicht sind es auch drei Fragen...

2007-08-02T00:23:15Z

Dies ist keine Frage nach der Machbarkeit! Es geht darum zu ergründen, wie unsere Volksvertreter durch das Volk eingeschätzt werden.

wiese2007-08-03T22:53:32Z

Beste Antwort

Natürlich! Ich fürchte, das liegt irgendwo im Wesen des Menschen.

Anonym2007-08-05T02:58:06Z

Die schwarzbraunen Schäuble-Komplizen sind auf dem besten Wege dorthin!

Breka2007-08-01T12:16:43Z

Zu 1 - Nicht machbar : Selbst wenn durch 2/3 Mehrheit
Verfassung geändert wird - kann dies Gesetz "legal"
nicht in Kraft treten , weil
a: der Bundespräsident ein nicht verfassungsgemässes Gesetz
nicht ausfertigen wird
b: dies durch das Bundesverfassungsgericht gekippt wird
also legal nicht machbar - nur illegal durch Staatsstreich

Selbst dann kaum pratikabel - da Isolation durch EU und
Rest der freien Welt (Sind zu über 50 % vom Ausland abhängig)

Mylady2007-08-01T11:20:50Z

1. Für unmöglich hielte ich es nicht.
2. Sie könnten mit der Begründung kommen, dass sie dann in aller Ruhe und ohne immer nach der nächsten Wahl zu gucken haben, das Beste für das Volk tun könnten, denn trotz aller Demokratieversuche, habe das Volk noch nicht die nötige demokratische Reife. Diese würde ihnen dann in aller Ruhe beigebracht. Wenn dies dann gelungen sei, könne man ja zur Demokratie zurückkehren.
Damit hätten dann alle die, die nach vergangenen Zeiten rufen, die dann wieder. Die Regierungspartei bekäme wieder 99% der Stimmen. Alle Entscheidungen wären dem Bürger wieder abgenommen, und er muss sich nicht mehr abmühen. Natürlich könnte es nun passieren, dass die Bürger, denen das nicht paßt, den Staat verlassen wollten. Wenn das denn zu viele sind, wird eben eine Mauer gebaut, dieses Mal um ganz Deutschland. Und die Mauer wäre dann auferstanden aus Ruinen.

Jerry2007-08-01T11:18:21Z

Zu diesem Zweck bräuchte es mindestens eine Mehrheit von 2/3 in beiden Kammern, allerdings eher eine Volksabstimmung gemäß §146 GG.
Da im Parlament in der Regel keine einzelne Partei über eine ausreichende Mehrheit verfügt, um so ein (vorsichtig gesagt unsicheres) Unternehmen anzugehen, wäre eine Koalition notwendig.
In der würde sich dann der kleinere Partner, der ehrlich gesagt ja auch hofft, irgendwann der größere zu sein, mit so etwas betrogen fühlen und einfach nicht mitmachen.
Das, was im Englischen als checks and balances bezeichnet wird, wirkt hier relativ gut.

Wäre aber eine Partei in der beneidenswerten Position, selbständig die Verfassung ändern zu können...
Ohne Zweifel JA.

Allein die lästigen Machtkämpfe wären für die Mitglieder wohl Grund genug, selbst wenn sie eigentlich Demokraten sind, und die Möglichkeit, die eigenen Ziele nicht nur vier Jahre, sondern dauerhaft verfolgen zu können, ist einfach zu verlockend.

Deshalb muß man nichts schlechtes über unsere Politiker denken. Ich würds auch tun, wenn ich könnte, und du bestimmt auch. Wer keinen Willen zur Macht, also zu der Fähigkeit, Dinge zu gestalten, hat, ist in der Politik falsch aufgehoben.

Nachtrag @Hcstauc (schwerer Name...): Wenn sich die Europäische Union bei so einem Vorhaben querstellt, tritt man einfach aus. Das ist noch das geringste Hindernis.

Nachtrag @Breka: Da das Parlament zum Teil über die Besetzung des Bundespräsidentenamts, sowie über die des Verfassungsgerichts entscheidet, kann auch das, sofern die entsprechende Entschlossenheit besteht (und das würde sie) diese Ereignisse nicht aufhalten. Man bringt dann eben diejenigen Leute in diese Positionen, von denen man weiß, daß sie keine Probleme machen.

Nachtrag @pit jos: Es geht hier nicht um einfache Gesetze, sondern um eine Änderung der Verfassung. Daß das prinzipiell erst mal gegen die alte Fassung verstößt, ist selbstverständlich, aber irrelevant. Es kommt nur darauf an, daß dabei keine inneren Widersprüchlichkeiten entstehen. Wenn man §§ 1 bis 20 anpaßt (ja, auch das ist trotz inneren Schutzmechanismen möglich), bleibt das eigene Handeln verfassungskonform.
Ob eine Verfassungsänderung rechtlich okay ist, entscheidet im Zweifelsfall das BVerfG. Wer dort Richter ist, entscheidet das Parlament. Sofern man also nicht vergißt, die richtigen Leute in diese Position zu bringen, läuft die Sache.

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