Wer hat Recht?!?

Folgende Situation:

Vater und kleine Tochter betreten einen Laden, die Tochter 5oder 6 Jahre alt, wirft unbeaufsichtigt vom Vater einen kleinen Artikel auf den Boden, welcher kaputt geht.
Ladenbesitzer, möchte den Artikel bezahlt haben, Vater möchte nicht bezahlen.

Wer ist vor dem Gesetz im Recht?
Vielen Dank für die Hilfe

2007-07-30T01:58:02Z

Da ich jetzt verschiedene Antworten erhalten habe, wäre ich dankbar, wenn ihr dazuschreibt, ob das eine Vermutung ist oder ob ihr das sicher wisst... denn vermutungen aufstellen kann ich auch selbst ;)

Tifi2007-07-30T01:55:44Z

Beste Antwort

Der Ladenbesitzer könnte kulant sein und den Artikel, wenn er einen geringen Wert darstellt, abschreiben.

Formal scheint er Recht zu haben, wenn dem Vater nach zu weisen ist, das er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Möglicherweise ein Fall für eine vorhandene Haftpflichtversicherung.

Nachtrag:
Dieser Artikel ist aufschlußreich:
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1246673/1246673.html

Anonym2007-07-30T04:14:51Z

weder - noch . Der Ladeneigentuemer hat ja fuer solche Faelle eine Versicherung!

GhostDog2007-07-30T02:48:24Z

Mal abgesehen davon, daß man nicht zu Schadenersatz verpflichtet ist, wenn man in einem Laden Ware beschädigt, kommt hier noch zum tragen, dass das Kind nicht deliktfähig ist. Deshalb muß der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist dies nicht der Fall besteht keine Haftung. In diesem Fall kann man von einer Aufsiochtspflichtverletzung ausgehen, müßte aber konkret geprüft werden

klingonix2007-07-30T02:39:59Z

Nach §832BGB muß der Vater für einen Schaden den seine Tochter verursacht haften.
Es steht ja ausser Frage das die Tochter den Schaden verursacht hat.
Anders ist es wenn die Tochter nur der Auslöser für den Schaden war, wenn z.B. die Ware auf einem wackeligen Tisch stand und der Schaden bei jeder zufälligen Berührung entstanden wäre.

Anonym2007-07-30T02:27:17Z

Der Besitzer hat Recht. Der Vater ist dafür zuständig, dass es nicht dazu kommt und muss deswegen bezahlen.

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