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andras_8 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wer hat Recht?!?

Folgende Situation:

Vater und kleine Tochter betreten einen Laden, die Tochter 5oder 6 Jahre alt, wirft unbeaufsichtigt vom Vater einen kleinen Artikel auf den Boden, welcher kaputt geht.

Ladenbesitzer, möchte den Artikel bezahlt haben, Vater möchte nicht bezahlen.

Wer ist vor dem Gesetz im Recht?

Vielen Dank für die Hilfe

Update:

Da ich jetzt verschiedene Antworten erhalten habe, wäre ich dankbar, wenn ihr dazuschreibt, ob das eine Vermutung ist oder ob ihr das sicher wisst... denn vermutungen aufstellen kann ich auch selbst ;)

13 Antworten

Bewertung
  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Ladenbesitzer könnte kulant sein und den Artikel, wenn er einen geringen Wert darstellt, abschreiben.

    Formal scheint er Recht zu haben, wenn dem Vater nach zu weisen ist, das er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Möglicherweise ein Fall für eine vorhandene Haftpflichtversicherung.

    Nachtrag:

    Dieser Artikel ist aufschlußreich:

    http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_re...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da ich jahrelang beim Anwalt gearbeitet habe hier mal das rechtliche:

    Eltern haften nicht immer für ihre Kinder! Eine Aufsicht in einem Laden nicht in solchem Ausmaß möglich. Kinder dürfen durchaus alleine durch ein Geschäft gehen.

    Ausserdem gilt: Wenn etwas im Laden zu Bruch geht, haftet nicht der Verursacher, sondern der Besitzer. Denn der hat alles so hinzustellen, dass nichts umfällt. Genau aus diesem Grund hat er eine Haftpflichtversicherung! Und diese tritt genau dann in kraft!

    Also, du brauchst gar nichts zu bezahlen. Auch deine Versicherung tritt hierbei nicht ein, sondern die des Versicherers!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mal abgesehen davon, daß man nicht zu Schadenersatz verpflichtet ist, wenn man in einem Laden Ware beschädigt, kommt hier noch zum tragen, dass das Kind nicht deliktfähig ist. Deshalb muß der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist dies nicht der Fall besteht keine Haftung. In diesem Fall kann man von einer Aufsiochtspflichtverletzung ausgehen, müßte aber konkret geprüft werden

    Quelle(n): 10 Jahre Erfahrung als Schadensachbearbeiter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Vor kurzem ist mir selber so etwas passiert.

    Der Geschäftsführer des Supermarktes sagte mir, ich brauche nichts zu bezahlen, da so etwas unter "Bruch" abgeschrieben wird.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    weder - noch . Der Ladeneigentuemer hat ja fuer solche Faelle eine Versicherung!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach §832BGB muß der Vater für einen Schaden den seine Tochter verursacht haften.

    Es steht ja ausser Frage das die Tochter den Schaden verursacht hat.

    Anders ist es wenn die Tochter nur der Auslöser für den Schaden war, wenn z.B. die Ware auf einem wackeligen Tisch stand und der Schaden bei jeder zufälligen Berührung entstanden wäre.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Hier muss erstmal geklärt werden, wer denn für den Schaden haftet.

    Zunächst muss erstmal das Kind haften ( laut BGB § blabla...), da es einen Gegenstand eines Dritten widerrechtlich beschädigt hat. Jetzt kommt aber die Aufsichtspflicht des Vaters ( Erziehungsberechtigten) zum tragen. Hätte dieser auf sein Kind aufgepasst und der Schaden wäre doch passiert, muss weder das unter 10-Jährige Kind (hier 5 Jahre) noch der Vater haften, da der Vater seine Aufsichtspflicht ja nicht verletzt hat. Da der Vater aber seine Aufsichtspflicht verletzt hat und er für das Kind verantwortlich war, muss dieser haften.

    Wenn das Kind aber die Einsicht gehabt hat, das es was falsch gemacht hat, als es den Artikel beschädigt hat, dann muss noch nicht mal der Vater haften. Denn haftet das Kind!!!! Jedoch können Schadensersatzansprüche nicht gegen das Kind gelntend gemacht werden. Aber zum Glück gibt es ja Haftpflichtversicherungen:-) Das ist aber meistens nur von einem Gericht entscheidbar, wegen Gutachten, usw...

    Steht alles fein säuberlich im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 823, viel Spaß beim lesen, ich habs schon hinter mir:-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Besitzer hat Recht. Der Vater ist dafür zuständig, dass es nicht dazu kommt und muss deswegen bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Eltern haften fuer schaeden die Minderjaehrige verursachen. Deswegen gibt es ja z.B. Haftpflichtversicherungen

  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vater hat und bekommt Recht. Ladenbesitzer gegen solche Fälle versichert oder sollten es zumindest sein.

    Anders sieht die Sache aus, wenn Mutwilligkeit vorliegt, dann greift das Strafgesetz. Aber einem kleinen Mädchen kann man keine Mutwilligkeit unterstellen. Auch hier würde gelten: Eltern haften für ihre Kinder. Geht der Vater hin und sagt dem Mädchen, es soll die Regale umschmeißen, wäre dies der Fall.

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