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Recht haben und Recht bekommen?

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Investieren muss man dabei, und zwar Zeit, Geld und Redestrategien.

Nur wer Geld hat bekommt Recht? Also in Anbetracht dessen, das Prozesskostenhilfe vom Erfolg des Prozesses abhängig ist, eine Rechtsschutzversicherung (wenn man sich die denn leisten kann) ähnlich verfährt, kann man da sagen dass nur wer Geld hat sich einen Anwalt zu leisten um sein Recht kämpfen kann?

Update:

Hab eigentlich auch nicht gesagt das ein Anwalt umsonst arbeiten soll! Aber wer sich keine Rechtsschutzversicherung oder Anwalt leisten kann kann sich eben nicht wehren.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja irgendwie stimmt das. Ich habe vor Jahren mal Prozesskostenbeihilfe bekommen. Jetzt muss ich die Anwaltskosten abzahlen... Sie entsprechen genau der Summe des erstrittenen Wertes. Aber lieber kriegt das Geld der Anwalt als der im Unrecht gewesene Arbeitgeber von damals.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein PKH Anwalt ist meist "Großverbraucher", weil er sonst "nicht über die Runden" kommt. Genau deswegen sind seine Bemühungen meist recht begrenzt und eben noch am unteren Rande des Erlaubten angesiedelt. Jede Menge "Termine" ohne erkennbares Ergebnis sind die Folge!

    Wer sich einer RS - Versicherung anvertraut hat auch noch keinen wirklichen Grund zum Optimismus, denn jede Leistung ist nur so gut oder so schlecht (meistens schlecht) wie der gewählte Anwalt, der die RSV oft nur als "Selbstbedienungsladen" ansieht und den Mandanten eher zum Opfer auch seiner selbst verkommen läßt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Noch schwieriger Recht zu haben: Rechtsstreit mit Behörden.

    z.B. mit dem Finanzamt.

    Trotz 2 jähriger Verhandlungen meines Fachanwaltes für Steuerrecht mit einem Finanzamt war keine Einigung möglich. Dabei ging es um einen realtiv kleinen Betrag (7.500,- euro). Als das Finanzamt bemerkte, wir gehen vor das Finanzgericht haben sie einfach neu berechnet und wollten 19.500,- Euro.

    Da der Fianzbeamte kein Risoko eingeht (Steuerzahler übernimmt ja Prozessrisiko) stand ich vor der Frage: 7.500 gewinnen oder 19.500,- nachzahlen - mit vollem privaten Risiko.

    Habe nachgegeben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich stimme dem nicht unbedingt zu, dass derjenige der Geld hat, sich sein Recht erkaufen kann. Ein Beispiel, ich kannte jemanden, der der Meinung war mit Geld alles kaufen zu können. Dieser wurde auf Schadenersatz verklagt, konnte sich die besten Anwälte leisten, der Streit ging Jahre und füllte 11 Aktenordner, letztenendes hat er verloren und musste 250.000,00 EUR blechen und natürlich alle Prozesskosten übernehmen.

    Wenn man der Meinung ist im Recht zu sein, jedoch keine Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann, muss man tatsächlich den Kürzeren ziehen, wenn man nicht in der Lage ist, eine private Vorfinanzierung zu treffen, denn der Anwalt fängt in Fällen von schlechten Erfolgsaussichten bzw. Fälle, die sich schwierig oder komplex gestalten, und vorallem man selbst zahlungsunfähig erscheint, nicht ohne Vorschuss an zu arbeiten. Vor manchen Gerichten muss man sich auch von einem Anwalt vertreten lassen. Wenn man keinen anwaltlichen Vertreter benennen kann, wird die Sache von vornherein abgewiesen. Von daher hat man schlechte Karten zu seinem Recht zu kommen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja guter Anwalt, schlechter Anwalt, guter Steuerberater schlechter Steuerberater. Was ist der Unterschied?

    Es ist klar und selbstverständlich, das dieser "Gute" alle Gesetze kennt, oder weiß, welche, wo stehen.

    In der Regel hört man aber: blablabla. Mich interessieren diese Gesetze als Basis um zu wissen, wie kann ich sie für mich nutzen. Und da fängt der "Gute" für mich an gut zu sein.

    Wenn er mich versteht, mein Anliegen begreift und dann versucht dieses in den möglichen Rahmen unterzubringen.

    Alle anderen haben sicherlich `ne Menge gelernt. Aber nach meiner Meinung wenig begriffen oder sind auf einem bequemen Weg. Wenn ich also jemanden in diesem Metier benötige, frage ich sind sie "ein" oder "der" Anwalt oder....

    Und wunderbarer Weise, sind sie plötzlich"der Anwalt".

    Quintessenz: Fordere Dein Recht schon bei "den Anwalt" ein oder such ihn besser aus. Diese Anfragen von mir bei entsprechendem Personenkreis habe ich als selbstverständlich betrachtet und ohne Honorarverpflichtung wahrgenommen. Wie ein Kostenvoranschlag für einen "Handwerker" oder sonstigen Dienstleister.

    Das zu den Vorkosten. Zeit kostet es allemal.

    Redestrategien? Also wenn "der Anwalt" mir nicht sofort einen Weg aufzeigen kann und erst mal alles studieren muß, Dann bitte ich um einen neuen Termin für den schnellstmöglichsten Zeitpunkt, sage ihm die Eckdaten und gebe ihm die Zeit sich schlau zu machen ( kommt etwas auf den"Fall"an, gehe aber im Grunde zu den Nächsten.)

    Prozesskostenhilfe schränkt das nun erheblich ein. aber ich kann dann meinen entsprechenden Anwalt ja mitteilen, das ich für diesen Prozeß als Fallbeispiel für eine entsprechende Uni diene.

    Gruß der Pate

  • vor 1 Jahrzehnt

    DU hast ja soooo Recht:)

    Ich hatte mal so ein Fall mit einer kaputen Waschmaschine, trotz für mich Posetivem Urteil hab ich bis Heute mein Geld nicht wieder gesehen. Den Anwalt mußte ich natürlich auch bezahlen.

    Dann meine Geschichte mit der Schrottimmo, klar ich hab den Fehler gemacht und dem Notar vertraut (dieser war auch Anwalt!!!) und dort ein ETW weit über Wert gekauft. Als mir dann die Augen aufgingen wollte ich sowohl den Vermittler als auch den Notar anzeigen. Ich mußte mir von drei!! Anwälten sagen lassen, das die Chancen gleich Null sind. Deswegen hab ich lieber Privatinso gemacht. Ich kenne Leute, die auf Schrottimmo sitzen und bei denen der Rechtsweg jetzt schon nur 10 Jahre dauern. Ist jetzt auch nur beim BGH, kostet ja auch nicht ist ja so billig der Anwalt. Und Nervern, was ist das denn?! Sorry etwas Ironie wird wol erlaubt sein.

    Aber wer was Anderes behauptet, sollte sich mal vor Gericht umsehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    natürlich arbeitet kein Anwalt umsonst.... Du würdest ja auch nicht wirklich gerne arbeiten, ohne dass Du etwas dafür bekommst.

    Dass Du nur Recht bekommst, wenn Du Geld hast, ist - entschuldige - Quatsch.

    Du brauchst einen guten Anwalt, klar, der muss auch bezahlt werden, noch klarer. Prozesskostenhilfe ist vom Erfolg (unter anderem) abhängig. Da hast Du Recht, aber eine Rechtsschutzversicherung tritt nicht nur ein, wenn der Erfolg garantiert ist, sondern dann, wenn der Versicherungsfall abgedeckt ist (Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, bezahlt die nunmal keine Mietstreitigkeiten z. B.)

    Nehmen wir mal ein Beispiel (zur Veranschaulichung):

    Du hast Dein Auto verkauft. Der Käufer zahlt einen Teilbetrag an und bleibt Dir den Rest schuldig. Du mahnst das an, es tut sich aber nichts. Was machst Du? Richtig, Du beauftragst einen Anwalt. Und nach dem deutschen Gesetz ist dann der Käufer verpflichtet, die Kosten für Deinen Anwalt zu übernehmen. Natürlich wirst Du etwas vorlegen müssen (z. B. Gerichtskosten, ohne die ein Verfahren nunmal nicht in Gang gesetzt werden kann), aber Dein Gegner wird im Unterliegensfall die Kosten übernehmen müssen (um nochmal auf die Rechtsschutzversicherung zurückzukommen: Wenn Dein hier fiktiver Gegner eine Rechtsschutz hat, die für diesen Fall eintritt, wird diese dann nämlich die Kosten übernehmen).

    Und dass die Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten, aber auch von der Mutwilligkeit des Klägers abhängig gemacht wird, dient nur dazu, eventuelle Klagen, die man nicht erheben würde, wenn man sie selbst bezahlen müsste, von vorneherein abzuschmettern, um die Gerichte zu entlasten.

    Und ob Dein Anwalt nun 1 Woche an Deinem Fall arbeitet und direkt vor Gericht gewinnt oder 3 Jahre an einem Stück und dann erst das gewünschte Ziel erreicht, die Rechnung wird die Gleiche sein, denn in Deutschland wird mit gewissen Gebührensätzen abgerechnet und nicht - wie z. B. in den USA - mit Stundensätzen.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe es nicht so, dass wenn man Geld hat, dass man dann auch Recht bekommt. Meiner Meinung nach hängt es einzig und allein vom Anwalt und vom Richter ab, ob die Recht bekommst. Ich meine damit, selbst wenn du deinen Anwalt gut bezahlst und du auch Recht hast, ist noch lange nicht gewährleistet, dass der Anwalt auch so kompetent ist, den Rechtsstreit berechtigt zu gewinnen. Es gibt ne Menge Luschen als Anwalt.

    Außerdem kommen dann noch die Gesetze hinzu, die manchmal mit Gerechtigkeit nicht viel zu tun haben.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung.
  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    mit geld ist es unproblematischer. ansonsten brauchst du zeit und geduld und glück, um einen wirklich guten anwalt zu bekommen der nicht so teuer ist. meistens fehlt es aber an diesen dingen.

    Quelle(n): erfahrung
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