Warum werden Leute, obwohl sie volljährig sind, immer noch bis 21 nach dem Jugendstrafrecht behandelt?
Entweder ist man volljährig, oder man ist es nicht, meiner Meinung nach soll man ab dem Tag der volljährigkeit, da man da ja als Erwachsener gilt, auch wie einer behandelt werden, schließlich wollen die jungen Leute ja auch alle Rechte eines Erwachsenen haben, also warum auch nicht die "Pflichten". Wenn ich dann lese ein 19jähriger bekommt für einen Mord an einer 15jährigen die höchststrafe als Jugendlicher von 10 Jahren!!!! Und bei guter Führung ist er wahrscheinlich schon mit Mitte 20 wieder draußen, das finde ich zum k.........., denkt mal wieder keiner an die Opfer und Hinterbliebenen.
enovi642007-06-20T03:04:37Z
Beste Antwort
völliger blödsinn. auch ein 21jähriger kann nach jugendgesetz verurteilt werden,dass entscheidet der richter. vorher finden psychologische untersuchungen statt und ähnliches,nicht unbedingt,aber kann. wenn einer mit 21 vom richter,als kindlich naiv z.b. eingestuft wird,so kommt das jugendstrafrecht zum tragen. das liegt am beklagten wie weit er mit seinem denken ist,nicht wie alt er auf dem papier ist und entscheiden tut es der richter. psychisch kranke ist klar und sowas in der richtung ist klar. nein,es gibt durchaus auch ausnahmen,wo ein 25 jähriger nach jugendstrafrecht verurteilt wurde,weil man ihm kindliche naivität bescheinigt hat und das hat nichts mit psychisch krank zu tun und ist dann wahrscheinlich auch keine reifeverzögerung,die normal der grund für die anwendung des jugendstrafrechtes ist. sondern ein zustand der bleibt,wenn jemand z.b. einen niedrigen iq hat,heisst das noch lange nicht,dass er verrückt ist.
Das ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich je nachdem wie Reif derjenige ist oder was für einen Mist er gebaut hat. Du kannst ja mit 18 Jahren auch schon mitt Erwachsenenstrafen rechnen. Wenn einer viele Vorstrafen in der Jugend hatte dann kannste davon ausgehen, dass er auch mit 18 oder 19 richtig ärger bekommt.
wählen durfte jeder der das 18. lj. vollendet hatte schon immer.
wenn ein 20 oder kurz vor dem 21 jähriger bei einer gerichtsverhandlung darlegt, dass er wie ein "erwachsener" (ab wann ist frau/man(n) eigentlich erwachsen...) denkt und handelt, kann ihn passieren, dass er nach dem jugendrecht, aber in anlehnung an das erwachsenen-strafrecht verurteilt wird...
weil manche als unter 21 vor gericht noch nicht "reif" gelten.. es kommt immer auf die verhaltensweise der angeklagten an. wenn der angeklagte sehr reif rüber kommt, ne eigene wohnung hat und wusste was er tut.. dann gilt er als erwachsen.. tut aber aber so als wäre er innerlich noch ein kind,wird das jungendstrafrecht benutzt