Anonym
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Das eingeschränkte Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 286 StVO, verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Früher wurde dieses Zeichen auch als Parkverbot bezeichnet.
Zum Ein- oder Aussteigen beziehungsweise beim Be- oder Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.
Gültigkeitsbereich der Zeichen Z. 283 und Z. 286 [Bearbeiten]Haltverbote sind zugleich Parkverbote. Sie beginnen am Verkehrszeichen und gelten auf der Straßenseite, auf der sie stehen, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Seite. Längere Haltverbotsstrecken können durch Pfeile in den Verkehrszeichen gekennzeichnet werden. Durch ein von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil im Schild wird das Ende des Haltverbots markiert.
Haltverbote können zeitlich (stündlich und wochentäglich oder auch über Zeiträume hinweg) beschränkt werden.
Anonym
3 Minuten
Anonym
Bis zu 3 Minuten. Achtung: die Politessen haben "eigene" Uhren!
The VIPER
3 Min. und zum Be und Entladen, das kann allerdings den ganzen Tag dauern.
O
drei Minuten