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wie lange darf man im eingeschränkten halteverbot halten?

17 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das eingeschränkte Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 286 StVO, verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Früher wurde dieses Zeichen auch als Parkverbot bezeichnet.

    Zum Ein- oder Aussteigen beziehungsweise beim Be- oder Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.

    Gültigkeitsbereich der Zeichen Z. 283 und Z. 286 [Bearbeiten]Haltverbote sind zugleich Parkverbote. Sie beginnen am Verkehrszeichen und gelten auf der Straßenseite, auf der sie stehen, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Seite. Längere Haltverbotsstrecken können durch Pfeile in den Verkehrszeichen gekennzeichnet werden. Durch ein von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil im Schild wird das Ende des Haltverbots markiert.

    Haltverbote können zeitlich (stündlich und wochentäglich oder auch über Zeiträume hinweg) beschränkt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange keine Politesse in Sicht ist, eigentlich unbegrenzt :-)

    Ansonsten würde ich dir auch eher drei Minuten empfehlen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot): Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be- oder Entladen etc.) ist erlaubt

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    drei Minuten

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    3 Minuten- und beim Auto bleiben- nicht abschließen und weggehen auch nicht zum Brötchenholen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bis zu 3 Minuten zum Be- und Entladen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    bis zu 3 minuten

  • vor 1 Jahrzehnt

    3Minuten,wie schon gesagt wurde...

  • vor 1 Jahrzehnt

    So lange, wie es zum Be- und Entladen notwendig ist, aber auch NUR so lange! Die drei Minuten gelten als allgemein akzeptierte Grenze, aber sie sind nicht verbindlich. Du musst aber wirklich öffentlich sichtbar mit Be- und Entladetätigkeiten beschäftigt sein; zwischendurch mal auf 'nen Kaffee, das geht nicht. Und Du darfst natürlich nicht so rumstehen, dass Du andere Verkehrsteilnehmer behinderst.

    Leider ist Hupen neuerdings aus der Mode gekommen, wie ich am eigenen Geldbeutel erfahren durfte. Es ist ja so viel leichter, per Handy die Polizei anzurufen, als mal kurz auf die Hupe zu drücken. Ja, klar, ich stand verboten, aber ich war schon wieder beim Auto, bevor die Grünen anrückten. 20 Euro hat's trotzdem gekostet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    3 minuten

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