Hab ich das recht als Mieter auf einen eigenen Briefkasten?
Hallo ich habe vor 2 Monaten eine neuen Mietvertrag unterschrieben nun war die schlußel übergabe und auf die frage wo ich meinen Briefkasten anbauen kann kamm die antwort das ich den der mieter mitbenutze und einen schlüsssel bekomme und wer die post halt eher raus holt legt sie dem anderen auf die Treppe im Fluhr also kann ich auf eine eigenen Briefkasten pochen oder nicht.
natürlich hast du recht auf eigenen briefkasten. oder einen schlitz in der wohnungstür. den muß aber der briefträger nutzen, nicht die nachbarn. auch wenn es mit dem gemeinsamen briefkasten im mietvertrag steht - solche klausel ist unwirksam.
also weiss ja nicht wo du wohnst aber das ja ein ding der unmöglichkeit...jeder so kenne ich der einen Mietsvertra unterschreibt bekommt auch sein eigenen Briefkasten ...Weil erstens ist es deine Post und wenn was unterschlagen wird,wer wäre denn veantwortlich?? Keiner weil ja einfach brief verschwunden und keiner wa es und du nix beweisen kannst..Das beste ist,stress machen und einen vernünftigen Briefkasten mit deinem Namen drauf und frage Ihm mal ob er zuhause auch mit seinen Nachbarn teilt? Eher nicht also hoffe sehr,bekommst eins ansonsten ......
Schau mal das habe ich zu deiner Frage gefunden: Briefkasten der Mietsache
Auch ohne besondere Vereinbarung sind Briefkästen heutzutage mit der Wohnung mitvermietet. Der Vermieter hat aber im Zweifel das Recht, dem Mieter einen Briefkasten seiner Wahl zuzuweisen.
Auch der Mieter einer kleinen Wohneinheit (Mansarde) hat das Recht auf einen eigenen Briefkasten, LG Mannheim in WuM 1976, 231
Klauseln in AGB, die den Mieter verpflichten, einen Teil einer Klingel- oder Briefkastenanlage in einheitlicher Weise wie andere Mieter zu benutzen, ohne das Recht zur Anbringung eines eigenen Briefkastens zu haben, sind zulässig.
Der Mieter darf an dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten einen Aufkleber in üblicher Größe mit der Aufschrift "Keine Werbung einwerfen!" anbringen, AG München, WuM 1989, S.231.
Leider nicht, bei Unterschrift unter den Mietvertrag hast du ja auch zugestimmt, an dem bestehenden Zustand des gemeinsamen Briefkastens teilzunehmen. Das von den hier juristisch Unkundigen Postgeheimnis bezieht sich nur auf verschlossenen Umschläge, sprich, solange du den Umschlag selbst öffnest, ist das Briefgeheimnis gewahrt. Wenn du ne eigene Lösung brauchst, hilft nur ein Postfach im Postamt..