Habe gestern ein Schreiben Bekommen,wonach ich noch eine Steuerschuld von einigen Hundert € haben soll! Die sind allerdings schon 11 Jahre her und ich bin mir sicher die Zeit über nichts vom Finanzamt gehört zu haben! Nun meine Frage: morgen will der Vollzugsbeamter des Finanzamtes vorbei schauen! Darf er PC + Zubehör Pfänden?PC ist nen gutes Jahr altMonitor,17 flat ca ein halbes Jahr,Fotodrucker ist fast Neu? Hab in Google schon geschaut aber fand da nur ältere sachen und nichts aktuelles....
2007-04-18T00:36:51Z
Kennt jemand einen BGH Beschluß-Urteil in dieser Art?
haxentisch2007-04-18T00:37:58Z
Beste Antwort
Hallo, schau doch mal hier rein, da findest du Antworten. Alles Gute http://www.meine-schulden.de/ratgeber/inkasso
Vereinbare mit ihm Ratenzahlung, wird meistens genehmigt. Gegenstand: PC-Anlage siehe auch: - pfändbar: ja, soweitNutzung nur zum Privatgebrauch Ausnahmen: nicht pfändbar, wenn es sich bei betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise um ein notwendiges Hilfsmittel zur Fortführung des Berufs oder eines Erwerbsgeschäfts handelt, bei dem die persönliche Arbeitsleistung überwiegt (§ 811 Nr. 5 ZPO) Austauschpfändung (§ 811a und b ZPO): zulässig, abhängig vom Wert und der Ausstattung gesetzliche Grundlage (§ ZPO): 808, 809, 811 Nr. 5
Was mache ich, wenn der Gerichtsvollzieher kommt? Sie brauchen nicht in Panik zu verfallen, wenn ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin kommt. Diese pfänden Ihnen nicht die Wohnung kahl. Einfache Gegenstände des täglichen Bedarfs – dazu gehört zum Beispiel auch der Fernseher, die Waschmaschine oder ein Computer, wenn er beruflich genutzt wird - sind pfändungssicher und bleiben Ihnen erhalten. Außerdem sind Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen mit den Problemen verschuldeter Personen vertraut und in aller Regel freundlich und verständnisvoll. Jeder Gläubiger kann sie gegen Vorkasse beauftragen, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erlangt hat und glaubt, seine Forderungen durch eine Pfändung bei Ihnen eintreiben zu können.