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Darf ein PC mit Zubehör gepfändet werden?
Habe gestern ein Schreiben Bekommen,wonach ich noch eine Steuerschuld von einigen Hundert € haben soll! Die sind allerdings schon 11 Jahre her und ich bin mir sicher die Zeit über nichts vom Finanzamt gehört zu haben!
Nun meine Frage: morgen will der Vollzugsbeamter des Finanzamtes vorbei schauen! Darf er PC + Zubehör Pfänden?PC ist nen gutes Jahr altMonitor,17 flat ca ein halbes Jahr,Fotodrucker ist fast Neu? Hab in Google schon geschaut aber fand da nur ältere sachen und nichts aktuelles....
Kennt jemand einen BGH Beschluß-Urteil in dieser Art?
10 Antworten
- haxentischLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo, schau doch mal hier rein, da findest du Antworten. Alles Gute
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn du weisst, dass er morgen kommen will... bring doch deine unterhaltungselektronik kurz zu deinen nachbarn rüber und stell, wo dein pc sonst steht, ne blumenvase hin - fertig.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du deinen PC für deine Arbeit benötigst, darf er nicht gepfändet werden, oder wie die Anderen sagten, bring ihn vorübergehend zu einem Bekannten.
Grüße aus dem Dschungel
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich darf der PC gepfändet werden.
Es sein den der Wert ist zu gering. Ich hatte mal auch einen Gerichtsvollzieher, da ich zu dem Zeitpuntk schon pleite war hat der Gerichtsvollzieher mir eine Eidesstattlicher erklärung abverlangt. Stell dich gut mit dem Typ.
In deinem Fall las dich doch vom Analt oder Amtsgericht beraten. Wenn ich das so lesen gibt es doch bestimmt möglichkeiten.
Viel glück!!
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
es gibt so ziemlich in jeder stadt eine kostenlose schuldnerberatung, die können dir sicher besser weiterhelfen.. viele bieten auch eine schnelle telefon. kostenlose beratung an.. würde dir empfehlen da nachzufrage, weil es nämlich auch darauf ankommt, ob das finanzamt überhaupt einen rechtskräftigen titel hat, wenn ja seit wann usw. normalerweise verfallen schulden nämlich auch nach einer gewissen zeit.. kann sein, dass selbst das finanzamt nach 11 jahren gar kein anrecht mehr auf zahlung hat!!!
vll. findest du hier ne schuldnerberatung in deiner stadt:
Quelle(n): lg beaker - whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
wenn der rechner privat genutzt wird ja
wenn der rechner beruflich genutzt wird: nein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vereinbare mit ihm Ratenzahlung, wird meistens genehmigt.
Gegenstand: PC-Anlage
siehe auch: -
pfändbar: ja, soweitNutzung nur zum Privatgebrauch
Ausnahmen: nicht pfändbar, wenn es sich bei betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise um ein notwendiges Hilfsmittel zur Fortführung des Berufs oder eines Erwerbsgeschäfts handelt, bei dem die persönliche Arbeitsleistung überwiegt (§ 811 Nr. 5 ZPO)
Austauschpfändung (§ 811a und b ZPO): zulässig, abhängig vom Wert und der Ausstattung
gesetzliche Grundlage (§ ZPO): 808, 809, 811 Nr. 5
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Was mache ich, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?
Sie brauchen nicht in Panik zu verfallen, wenn ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin kommt. Diese pfänden Ihnen nicht die Wohnung kahl. Einfache Gegenstände des täglichen Bedarfs – dazu gehört zum Beispiel auch der Fernseher, die Waschmaschine oder ein Computer, wenn er beruflich genutzt wird - sind pfändungssicher und bleiben Ihnen erhalten. Außerdem sind Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen mit den Problemen verschuldeter Personen vertraut und in aller Regel freundlich und verständnisvoll. Jeder Gläubiger kann sie gegen Vorkasse beauftragen, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erlangt hat und glaubt, seine Forderungen durch eine Pfändung bei Ihnen eintreiben zu können.
- vor 1 Jahrzehnt
ja und nein
wenn er einen bestimmten wert überschreitet dann ja
ein tv darf auch nicht gepfändet werden aber wenn du einen neuen für 10000 euro hast kann er durchaus gepfändet werden
verstehst?
Quelle(n): dafür braucht man keinen beschluss du hast ein anrecht auf pc minderwertig so einfach ist das