Mein Vermieter möchte aus Sicherheitsgründen einen Schlüssel von meiner Wohnung behalten...?

...muß ich ihm einen geben?

Meine Wohnung ist seitens des Vermieters versichert und ich habe ebenfalls gleich mehrere Versicherungen, falls ein Rohrbruch passiert, die Wohnung abbrennt usw.

Ich habe kein Gas, keine Ofenheizung, also keine gefährlichen Sachen in der Wohnung und auch keine wichtigen Absperrhähne. Heizung muß auch nicht abgelesen und auch keine Heißwassertherme gereinigt werden. Also nichts und niemand muß in meine Wohnung für irgendetwas.

Bitte nur Antworten von User die es echt wissen und mir vielleicht auch gleich einen passenden Text (Gesetz oder ähnliches) im Internet zeigen können.

P.S. Sollte das wirklich der Fall sein, dann zieh ich aus. Das habe ich in mehreren Jahrzehnten mit verschiedenen Wohnung echt noch nie erlebt oder gehabt, daß ein Vermieter darauf bestand.

2007-04-15T15:08:50Z

:-) So viele Antworten und das nach 24 Uhr. Vielen Dank.

Natürlich habe ich wie bei jeder Wohnung sofort die Schlösser ( habe zwei Eingänge oder Ausgänge) ausgewechselt. Alleine schon deswegen, weil man ja nie weiß ob nicht der Vormieter noch Schlüssel von der Wohnung hat.

Ich war mir auch sicher das dies nichts Legal ist, aber nun weiß ich dank euren übereinstimmenden Antworten das er es wirklich nicht darf.

DANKE

2007-04-16T13:27:46Z

Nachtrag 2

Da einige User hier Fragen, wo mein Problem liegen würde, wenn ich dem Vermieter einen Schlüssel hinterlasse, dann habe ich das teilweise schon in meiner Frage beantwortet. Das ist mein bezahltes bzw. gemietetes Reich. In diesem habe ich nicht nur all meine persönlichen Sachen, sondern auch Werte stehen. Nehmen wir mal an es wären ca. 50.000 Euro (derzeitiger Verkaufswert) wie komme ich dazu einer wildfremden Person einen Schlüssel zu geben???

Da ich - wie bereits oben geschrieben - 24 Stunden zu erreichen bin, sehe ich dazu auch keine Veranlassung.

Wenn mein Vermieter im Urlaub ist, hat er auch niemanden der dann in meine Wohnung kann. Also wo ist dann der Unterschied, ob er für 3-4 Wochen nicht in meine Wohnung kann, wenn ich nicht da bin?

Nix da, er bekommt keinen Schlüssel...Weder über einen Notar noch sonst irgendwie... Ich habe jetzt seit 22 Jahren eigene Wohnungen und niemals forderte ein Vermieter einen Schlüssel von mir...

Sunora2007-04-15T14:59:51Z

Beste Antwort

Nein er darf es nicht! Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet ALLE vorhandenen Schlüssel einer vermieteten Wohnung heraus zu geben.

Laut Urteil vom Amtsgericht Köln (Aktenzeichen: 217C483/93) darf der Mieter, wenn er nicht in den Besitz sämtlicher Schlüssel gelangt, sogar das Schloss auswechseln lassen. Auf Kosten des Vermieters.

Sollte der Vermieter ohne deine Erlaubnis einen Schlüssel behalten und ohne dein Wissen deine Wohnung betreten, ist das Hausfriedensbruch. Du kannst ihn anzeigen und fristlos die Wohnung kündigen.

horsch2007-04-16T03:50:57Z

Kein Schlüssel für den Vermieter, das ist klar!
Aber warum hast Du zusätzlich noch Versicherungen abgeschlossen, die bereits in der vom Vermieter abgeschlossenen Gebäudeversicherung (Feuer, Rohrbruch)enthalten sind. Außer der Hausratversicherung brauchst D u keine!

Gruß

Anonym2007-04-15T15:32:39Z

Mich wolte mal ein mieter verklagen weil ich in ihre wohnung reingegangen bin , ohne ihre zustimmung ( und das zurecht) der vermieter hatte mir den schlussel gegeben und gesagt ich dürfte in die wohnung um was auszumessen. nun bin ich in diese wohnung und fand die junge dame, naja sie tat nichts alltägliches.
soetwas darf nicht passieren, youre home is your castle

joxxx2007-04-15T15:00:43Z

Nein, Du musst ihm keinen geben!

Anonym2007-04-15T15:00:41Z

Vermieter dürfen ohne Einverständnis des Mieters keinen Wohnungsschlüssel «für alle Fälle» behalten. Hat der Vermieter dennoch einen Schlüssel und betritt damit die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch, berichtet die Zeitschrift «Finanztest». Mieter könnten in solchen Fällen auf Kosten des Vermieters das Schloss auswechseln lassen, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 217 C 483/93). Auch dürften sie fristlos kündigen, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betritt.

Mieter sollten allerdings sicherstellen, dass der Vermieter in Notfällen, etwa während des Urlaubs, in die Wohnung gelangen kann. Dazu müssten sie ihm mitteilen, welcher Nachbar oder Bekannte während der Reise einen Schlüssel hat. Unterlassen sie dies, müssen Mieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs möglicherweise für Schäden zahlen, die in ihrer Abwesenheit entstehen (Az.: VIII ZR 164/70).

Weitere Antworten anzeigen (11)