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Darf ein Vermieter den Schlüssel zur Mietwohnung behalten oder darf/ muss ich Ihn auffordern alle Schlüssel?
zu mir !!! ??? Ziehe am 16.9. ein und zahle seit 1.9.06 Miete, wege Renovierung muss sein Sohn noch herein. Sobald ich mit Freunden in der Wohnung bin, schließt mein Vermieter mit seinem Schlüssel die Wohnungstüpr auf und labert los. (Vermieter ca. 75 jahre alt.) Traumwohnung will nicht wieder ausziehen was tun ?
15 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
So geht das nicht. Es ist jetzt deine Wohnung, und man hat als Mieter Rechte. Wo kommen wir denn hin, stell dir mal lieber eine andere Situation vor, du bist mit deiner Frau/Freundin im Bett und plötzlich steht der Nachbar in der Tür und schaut euch zu.
Nachdem die Renovierung abgeschlossen ist verlange alle Schlüssel, oder aber sage ihm, dass er sich mit dir absprechen muss. Es gibt auch noch so etwas wie Privatsphäre.
Man will ja keinen Krach, also versuche es diplomatisch aber bestimmt, denn mit dem Vermieter musst du noch länger auskommen. Erkläre ihm, dass du dich zwar gerne mal mit ihm unterhalten willst, aber immer dann wenn du Zeit hast, und nicht wann immer er Lust hat.
Wenn er uneinsichtig ist, ja dann wechsle das Schloss aus, und du hast Ruhe. Sollte er dann Terror machen, verweise ihn an einen guten Anwalt der ihm dann schon klar machen wird, dass er hier Hausfriedensbruch begeht, und er nach der Vermietung kein Recht mehr hat in dieser Wohnung aus und ein zugehen wie es ihm passt.
Gruß
Franky
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
die Vorantworten sind richtig, bin selbst Vermieter.
Nur um ein gutes Verhältnis nicht schon am Anfang zu gefährden ( Zylinder austauschen), würde ich mit dem älteren Herrn, bei einem Becher Kaffe über die Situation reden. (Du möchstest auch mal ausspannen ect).Schließlich bezahlst Du Miete, für eine Wohnung und im Mietvertrag steht bestimmt nichts von psychologischer Betreuung.
Vielleicht sprichst Du außerdem mit seinem Sohn um die Situation zu ändern. Er kann Dir Deinen Schlüssel aushändigen und dann arbeiten, wenn Du in der Wohnung bist.
Wenn von Deinen Sachen etwas fehlen würde - wäre es ihm bestimmt sehr peinlich, also auch bestimmt in seinem Sinne den Schlüssel auszuhändigen.
Wenn Du dann alle Schlüssel hast, kannst Du zB.: die Telefonnummer Deiner Eltern, welche einen Schlüssel bei sich liegen haben, für den Notfall hinterlassen.
Das sollte DeinenVermieter beruhigen, dass er im Notfall nicht die Tür aufbrechen lassen muß.
Gehe behutsam vor, alte Leute sind schon mal etwas komisch bei Kritik ;-)
Viel Erfolg
Bea
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Grenzen sind nicht klar gesteckt: Sein Sohn darf in die Wohnung also denkt er er darf auch. Entweder läßt du es so in der Renovierungszeit und sprichst dann ein Machtwort oder du klärst gleich wer in die Wohnung darf und wer nicht. Das kannst du ganz nett ohne Getöse sagen.
Schließlich zahlst du jetzt Miete für deine Privatsphäre und es sollte jedem klar sein das du jetzt die Gegenleistung erwartest.
- Little MoonchildLv 5vor 1 Jahrzehnt
Er darf einen Schlüssel für den Notfall behalten(Wasserrohrbruch etc. bei Abwesenheit des Mieters)
Ansonsten darf er die Wohnung nur betreten,mit einer vorherigen schriftlichen Ankündigung und mit der Zustimmung des Mieters.Er macht sich strafbar wegen Hausfriedensbruch,wenn er unangemeldet die Wohnung betritt.
Also wie gesagt....nur in einem Notfall in Abwesenheit des Mieters oder nach einer vorherigen Absprache!!!
Quelle(n): eigene Erfahrung,da selbst Vermieter - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- MagentaLv 5vor 1 Jahrzehnt
am besten wechselst du selbst das Schloß aus...dann kannst du Sicher sein daß er auch wirklich nicht mehr hineinkommt....
- Michael K.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter hat kein Recht, einen Schlüssel zu behalten und schon gar nicht, Deine Wohnung in Abwesenheit oder gegen Deinen Willen zu betreten!
Ich empfehle, das Schloß auszutauschen! Macht am wenigsten Ärger und der Vermieter kann nichts dagegen tun!
PS@Susi und andere: Auch für angebliche Notfälle darf kein Vermieter einen Schlüssel behalten! Nur mit Einwilligung des Mieters! Er darf im Ernstfall die Tür öffnen lassen oder bei Gefahr im Verzuge die Tür einschlagen, aber keinen Schlüssel behalten!
Quelle(n): war lange Jahre selbst Vermieter - chrissyLv 7vor 1 Jahrzehnt
er darf einen schlüssel haben,aber nur mit deiner einwilligung die wohnung betreten
- vor 1 Jahrzehnt
Fordere ihn auf, dir alle Schlüpssel auszuhändigen oder wechsel den Schließzylinder!
- SusyLv 4vor 1 Jahrzehnt
Dein Vermieter muß sich auf jeden Fall vorher anmelden und wenn Du schon in der Wohnung wohnst, darf er nicht einfach so reinkommen.
Ich würde an Deiner Stelle einfach das Schloß austauschen, so habe ich es auch immer gemacht, so brauchst Du keine Angst zu haben das der "ältere Herr" irgendwann mal einfach so in Deiner Wohnung steht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn Du seit 01.09.06 Miete bezahlst, dann muss der Vermieter mit Dir einen Termin vereinbaren um in die Wohnung zu kommen. Er darf dies nicht allein und ohne Vorankündigung. Ich würde mit dem mal reden. Das kann ja nicht sein. Du zahlst schliesslich Miete. Schlüssel dürfen sie soweit ich weiss für die Wohnung haben, aber wie gesagt nicht einfach in die Wohnung reingehen wie es ihnen passt. Auch Mieter haben Rechte.