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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

Kann der Vermieter verlangen das ich ihm einen Schlüssel meiner Wohnung aushändige?

Mein Vermieter verlangt einen Wohnungsschlüssel damit er bei Gefahr jederzeit Zutritt zur Wohnung hat. Ich habe aber bemerkt das er sehr neugierig ist. Und genauso wie er in meinen Briefkasten schaut auch meine Wohnung besichtigen wird wenn ich nicht im Haus bin.

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Er kann es natürlich verlangen, aber du musst ihm keinen Schlüssel aushändigen. Ganz im Gegenteil, er darf keinen Schlüssel der vermieteten Wohnung zurückbehalten und hat kein Recht ohne deine Zustimmung in die Wohnung zu gehen.

    Ausnahmen gibt es da natürlich, diese beschränken sich jedoch auf ganz wenige Fälle, z.B. wenn in der Wohnung unter dir plötzlich ein großer Wasserschaden auftritt oder die Nachbarn Gasgeruch aus deiner Wohnung bemerken. Wenn du dann in Urlaub oder längere Zeit nicht in deiner Wohnung bist, dürfte dein Vermieter zur Abwendung weiteren Schadens deine Wohnung betreten, müsste dafür allerdings zum Öffnen deiner Wohnung einen Schlüsseldienst rufen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bei wirklicher Gefahr wird niemand einen Schlüssel brauchen um deine Wohnung zu betreten.

    Quelle(n): Feuerwehren klingeln nicht wenn`s wichtig ist. Und folglicher Weise wird aus diesem Grund kein Vermieter einen Schlüssel zu deiner Wohnuung brauchen
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein das darf er nicht. Sag ihm doch deine Freundin/Mutter habe einen Reserveschlüssel, das wäre dir so lieber und biete ihm an dass er gerne vorbeischauen kann(nach anmelden)wann immer er möchte und es dir passt.L.G.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man muß dem Vermieter keinen Schlüssel aushändigen. Zur Sicherheit würde ich einen Schlüssel bei Freunden oder Eltern hinterlegen und die Tel. Nr. an den Vermieter weitergeben. Dort kann er anrufen, wenn es sehr dringend sein sollte

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  • jujeh
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Derartiges kann er nicht verlangen. Wenn ein Vermieter ohne Ankündigung einfach in deiner Wohnung auftaucht (bzw. ohne dein Wissen), kannst du ihn sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, dazu hat er kein Recht. Er darf deine Wohnung nur betreten, wenn du es gestattest. Zuwiderhandlung ist Hausfriedensbruch. Allerdings bist du bei Gefahr im Verzug( Wasserrohrbruch, Brand etc.) und für Instansetzungsarbeiten und für Kaufinteressenten oder Nachmietinteressenten im Fall deines Auszugs verpflichtet, ihm Zugang zu gewähren. Im Urlaub solltest du also einer Vertrauensperson deinen Schlüssel geben und dem Vermieter dessen Adresse und Telefonnummer geben. Das reicht.

    Das Besichtigungsrecht des Vermieters ist sehr eingeschränkt und er hat auf dich Rücksichten zu nehmen. Wenn keine akute Gefahr droht, muß er einen Termin mit dir vereinbaren. Wenn du in der Wohnung nur auf Puschen oder barfuß läufst, kannst du von ihm und mitgebrachten Personen das auch verlangen.http://www.123recht.net/article.asp?a=18343

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter braucht keinen Schlüssel zu Deiner Wohnung. Du bist sogar berechtigt den Schließzylinder auszutauschen.

    Du mußt nur dafür soregen, dass während Deines Urlaubs oder sonstiger Abwesenheit in einem Notfall jemand in Deine Wohnung kommt. Vermieter Telefonnummer geben.

    Sonst ist der Vermieter berechtigt, das Schloß zu zerstören und Du mußt dafür haften.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein,..!!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter benötigt keinen Schlüssel. Ohne deine Zustimmung und Anwesenheit darf er die Wohnung eh nicht betreten. Wenns brennt- dafür ist die Feuerwehr zuständig, die dann keinen Schlüssel braucht und bei Wasserschaden darf er auch nur in Begleitung der Polizei die Wohnung betreten..oder halt aufbrechen. Alles andere wäre nicht legal.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn das Haus keinen Hausmeister hat.

    Gegen Schnüffeln kannst Du Dich relativ einfach wehren (Streichholz auf der Zimmertürklinke usw).

    Ausserdem darf er die Wohnung nur mit dem Mieter besichtigen.

    Bei unmittelbarer Gefahr (Feuer) darf er rein.

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