Warum kann ein Visum zur Familienzusammenführung verweigert werden?

Meine Frau aus Nepal hat vor 9 Monaten bei der deutschen Botschaft ein Visum für die Familienzusammenführung beantragt. Die Botschaft ließ von einem Vertrauensanwalt die Dokumente prüfen. Dieser teilte dann nach vier Wochen Prüfung der Botschaft mit, dass alle Dokumente in Ordnung seien. Die Botschaft hat daraufhin den Sachverhalt der Ausländerbehörde mitgeteilt, die daraufhin grünes Licht zur Einreise erteilte. Nun aber machte die Botschaft plötzlichen eine 360° Kehrtwendung und verweigert meiner Frau das Visum. Ich habe bereits eine Remonstration eingeleitet wohlwissend, dass diese mit gleichen Ergebniss enden wird und uns nur noch der Klageweg übrigbleibt. Da diese Klage ca. 12 Monate in Anspruch nehmen wird, werde ich dadurch quasi zur "Republikflucht" gezwungen und werde nun nach Nepal auswandern da ich meine Frau nicht länger alleine lassen will.

Mimarspre2007-04-09T14:10:45Z

Beste Antwort

Das ist wirklich kömisch. Eingentlich sollte für die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung nichts im Wege stehen.

Nur, wenn die Eheschließung zwischen zwei Ausländern ist (eine mit gultigem deutschem Aufenthaltstitel) könnte sich der Mangel an Mitteln zum Lebensunterhalt in ein Hinderness umwandeln (z.B. Bezug von ALGII oder nicht ausreichenden Wohnraum).

Wenn die Eheschließung zwischen einem Deutschen und einer Ausländerin stattgefunden hat, dürfen die Behörden das Visum nicht verweigern. Sogar bei der Vermutung einer Scheinehe, müssen die Behörden ein Einreisevisum für einen einjährigen Aufenthalt ausstellen und innerhalb dieser Zeit die Beweise dafür vorlegen. Die Einreise kann in dem Fall einer binationalen Ehe (Deutscher - Ausländerin) meines Wissens nur verweigert werden, wenn die Beweise für eine Scheinehe schon vorliegen.

In der folgenden Webseite, kannst du mit Sicherheit mehr Hilfe erhalten. Die Moderatoren sind oder waren Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes einer Ausläderbehörde:

http://www.info4alien.de/

Wichtig: Die Behörden haben in deinem Fall (ich gehe davon aus, dass du deutsche Staatsangehörige bist) eine Auskunftspflicht in dem Sinne, dass sie dir mitteilen müssen, warum die Anreise für deine Frau verweigert wurde.

An deiner Stelle, würde ich mich mit der Ausländerbehörde meiner Stadt in Verbindung setzen, da sie i.d.R. schon Information darüber haben sollte. Notfalls würde ich mit der Botschaft in Nepal telefonieren. Wenn das nicht weiter bringt, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

Tante Duda2007-04-06T15:50:01Z

Irgendwas muss vorgefallen sein, was diese Kehrtwendung mit sich bringt. Bevor du hier alle Zelte abbrichst, kann ich dir nur empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn der bekommt Akteneinsicht und kann für dich herausfinden, warum das Visum so urplötzlich nicht mehr ausgestellt wird. Oder du wendest dich an den Verband binationaler Beziehungen. Ich wünsche dir viel Glück, dass du bald mit deiner Frau zusammenleben kannst.

RL2007-04-06T15:17:01Z

Familienzusammenführung und Aufenthalt nach dem Zuwanderungsgesetz

Hinzu kommt nach dem neuen Recht das Erfordernis ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands. Diese kann der Ausländer durch den Abschluss eines Integrationskurses oder einer anderweitigen Ausbildung nachweisen. Das heißt die Ausländer, die die unbefristete Niederlassungserlaubnis begehren, müssen eine Sprach- sowie eine Staatsbürgerkundeprüfung ablegen. Beides setzt gute schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Bisher waren einfache mündliche Sprachkenntnisse für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausreichend.

?2007-04-06T14:55:33Z

Ohne genaue Kenntnis der Aktenlage wird man dir wohl hier nicht helfen können.
Gehe mal davon aus,das die Beamten der Auslandsvertretung triftige Gründe für ein Einreiseverbot hatten.

Anonym2007-04-06T14:39:00Z

Das finde ich toll. Und in der Zwischenzeit können die Formalitäten für eine Einreise nach Deutschland abgewickelt werden.

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