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Kann man die weitere Ausführung von Arbeiten verweigern, die durch eine beauftragte Firma ausgeführt werden?

Es werden Arbeiten bei mir in der Wohnung ausgeführt und die Handwerker sehen sich nicht richtig vor. Diese Firma wurde durch Hausverwaltung beauftragt. Zu Beginnwurde bereits festgestellt, dass man derartige Arbeiten noch nicht ausgeführt hat. Nach Beginn und vorläufigem Zustand, sieht es z.Z. teilweise schlimmer aus als vorher. Wobei einige Dinge noch nicht eindeutig geklärt sind. Es werden Schäden produziert im Laminat durch herabfallendes Werkzeug. Sowie keine Einhaltung des geplanten Zeitfensters. Ständige Diskussionen über alles, Tapete, Farbe usw. Ständiges nachfragen durch mich, ob das so bleiben soll. Beschmutzte Wände, Farbunterschiede in der Decke weil man meint es reicht nur 15 cm neu zu malern. In wie weit ist Mitminderung möglich und wie lange.

8 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Handwerker sind verpflichtet,alles abzudecken,damit keine Schäden entstehen,warte ab,bis es fertig ist und zeige es dem Vermieter,er muß dann handeln.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Diese Firma abweisen und Hausverbot geben und den Schaden vom Hausverwalter reparieren lassen und eine renomierte Firma bestellen und die Rechnung der Verwaltung zusenden .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Um Gottes Willen - zieh aus !!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    nachts ist mit Dunkelheit zu rechnen. Aber auch mit blankgeputzter Glaskugel ist nicht zu erkennen, worum es hier geht. Hellsehen ist schwer!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich kannst Du es nicht verhindern, wenn Du vorher den Renovierungsarbeiten zugestimmt hast. Auch wenn etwas schief geht, kannst Du dies dem Vermieter anzeigen und der kümmert sich dann darum. Allerdings hat der Handwerker bei Pfusch zwei gesetzlich Vorgeschriebene Nachbesserungsversuche. Diese musst Du ihn auch vornehmen lassen. Sollte es dann nicht o.k. sein kann der Vermieter eine andere Firma mit der Nachbesserung beauftragen. Auch die musst Du dann in Kauf nehmen, da es sich um das Eigentum des Vermieters handelt.

    Sollte es jedoch unzumutbar sein dort zu wohnen, muss Dir der Vermieter eine Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Sei froh, dass Du gefragt wirst was Du möchtest.

    Schäden kann der Vermieter - nach Anzeige bei ihm deinerseits - vom Rechnungsbetrag abziehen oder Du forderst den Betrag bei der Firma ein. Die müssen normalerweise versichert sein.

    Wünsche Dir noch gute Nerven!

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Aufgabe ist es, dich bei Beschwerden an die Hausverwaltung zu wenden. Mache denen klar, daß du Schadensersatzansprüche stellen wirst weil nicht mit der ge-

    botenen fachlichen Qualität gearbeitet wird.

    Es ist Aufgabe der Hausverwaltung, die Arbeiten zu überprüfen

    u n d abzunehmen.

    Mietminderung kannst du getrost vergessen, da die Arbeiten in

    deinem eigenen Interesse durchgeführt werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    in der wohnung bist du verantwortlich aussen treppenhaus balkon fenster versade der vermieter.

    Quelle(n): gruss aus thailand.
  • Wimmy
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Beruhige dich erstmal und stell die Frage dann so, dass man sie versteht...oder frag am besten gleich deinen Vermieter.

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