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Wann kann mir das Visum verwehrt werden?
Ich möchte nach Neuseeland und benötige dafür ein Visum. Leider habe ich in der Pubertät eine kleine Dummheit begangen, wofür ich Sozialstunden bekam. Zum Glück steht das nicht mehr in meinem Führungszeugnis. Leider muss ich, wenn ich den Antrag ausfülle, angeben ob ich mal angezeigt wurde, ob gegen mich ein Verfahren lief und ob ich mal verurteilt wurde. Das muss ich leider alles mit ja beantworten. Zum Glück kann ich ankreuzen, dass es keine Gefängnisstrafe gab, dann können sich die dafür Zuständigen denken, dass es nichts allzu schlimmes gewesen sein kann. Wie hoch ist die Chance, dass mir deswegen mein Antrag fürs Visum abgelehnt wird?
was wäre denn die zuständige Behörde? Das Amtsgericht? Weil, bei der neuseeländischen Botschaft selber kann ich ja nicht nachfragen, wäre ja schön blöd.
7 Antworten
- aeneasLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Kommt darauf an, wie lange Deine Pubertaet bzw. die "Dummheit" her ist. Solche "Straftaten" werden nach einem gewissen Zeitraum geloescht. Erkundige Dich beim zustaendigen Amtsgericht. Wenn der Vorgang bereits geloescht wurde, kannst Du getrost alles Fragen mit "Nein" beantworten.
- EricLv 7vor 9 Jahren
Das muss du nicht mehr Angeben da es unter der Verjährung Fehlt.Um deine Ehrlichkeit zu Bekunden kannst du ja Angeben das du als Kind mal ein Apfel vom Baum des Nachbarn Geklaut hast.Lerne mal das auch Erwachsene vieles Vergessen können.Für die Behörde ist dein Führungszeugnis von Bedeutung.Wir Leben in einer Gesellschaft wo Reden Silber ist und Schweigen Gold ist.
- 🍀 ภ๏Ŧгเ 🍀Lv 7vor 9 Jahren
Frag an der geeigneten Stelle nach ,wer Soll das denn hier einschätzen können ?
Wirklich niemand !
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- mziLv 6vor 9 Jahren
Hi,
ich würde direkt bei der betreffenden Botschaft anfragen, die können dir es auf jeden Fall genau sagen.
Im Zweifel würde ich aber alles mit ja beantworten. Vermutlich kommt es noch zu einer Befragung am Flughafen, aber wenn du alles richtig beantwortest wird man dir sicherlich die Einreise nicht verweigern.
GruÃ
- .**.Lv 7vor 9 Jahren
Besuchs- und Arbeitsvisa können von jeder Botschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Wieso sollten sie überhaupt darüber nachdenken, ob es etwas schlimmes war. Niemand bei der Botschaft hat ein besonderes Interesse an dir, oder irgendeinem anderen Besucher. Die einzige zuständige Behörde ist die Neuseeländische Botschaft, sonst kann dir niemand deine Frage beantworten.
- vor 9 Jahren
Diese Frage kann dir nur die zuständige Behörde richtig beantworten!
Aber alles, was nicht mehr in deinem Führungszeugnis steht, musst du auch nicht zwingend angeben, denke ich!