Wie umgehen mit Zwangserkrankungen?
Ich bin ratlos und die rechtliche Lage ist verzwickt. Wir haben Miteigentümer, die alle Gemeinschaftskellerräume und jede mögliche Ecke im - eigentlich großen und viel Potential habenden - Garten zumüllen. Per Eigentümerversammlung wurden mehrfach Fristen zur Beräumung gesetzt. Leider bringt das nichts, da sie sich von dem Müll nicht trennen können, der wird immer nur hin und her geräumt und es kommt immer neuer Müll hinzu (Ich meine wirklich Müll: funktionsunfähige Fahrräder mit platten Reifen, rostiges uraltes Gartengerät, verrostete Schüsseln und Eimer, Steppdecken von 1930, zerbrochenes oder hässliches Plastikgartengestühl, die Liste lässt sich beliebig fort setzen). Sie sehen das aber nicht so, halten sich nicht an Beschlüsse der Eigentümerversammlung und suchen unablässig Streit mit der Behauptung, dass alle diese Ecken Sondereigentum seien (was aber laut Grundbuch und Teilungserklärung nicht an dem ist). Was tun?