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Wie umgehen mit Zwangserkrankungen?

Ich bin ratlos und die rechtliche Lage ist verzwickt. Wir haben Miteigentümer, die alle Gemeinschaftskellerräume und jede mögliche Ecke im - eigentlich großen und viel Potential habenden - Garten zumüllen. Per Eigentümerversammlung wurden mehrfach Fristen zur Beräumung gesetzt. Leider bringt das nichts, da sie sich von dem Müll nicht trennen können, der wird immer nur hin und her geräumt und es kommt immer neuer Müll hinzu (Ich meine wirklich Müll: funktionsunfähige Fahrräder mit platten Reifen, rostiges uraltes Gartengerät, verrostete Schüsseln und Eimer, Steppdecken von 1930, zerbrochenes oder hässliches Plastikgartengestühl, die Liste lässt sich beliebig fort setzen). Sie sehen das aber nicht so, halten sich nicht an Beschlüsse der Eigentümerversammlung und suchen unablässig Streit mit der Behauptung, dass alle diese Ecken Sondereigentum seien (was aber laut Grundbuch und Teilungserklärung nicht an dem ist). Was tun?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Anwalt wie die anderen schon sagten. Den würde ich auch gleich fragen, was euch rechtlich passieren kann, wenn ihr die Sachen wegräumt. Ihr müßt ihnen sich eine Frist setzen, bis zu welchen Zeitpunkt die Sachen weg sein müssen.

    Wir haben einen Fall gehabt, da war der Zaun auf unserem Grundstück, hatten 6 für uns sprechende Urteile (alle möglichen Instanzen) von Gerichten und der Zaun wurde nicht weggenommen. Das haben wir dann selbst gemacht ohne ihn zu beschädigen. Die haben dann die Polizei gerufen, aber die konnte auch nichts machen. Es war ja keiner zu Schaden gekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    bei der naechsten eigentuemer versammlung sanktionen festlegen oder sperrmuell bestellen.

  • E.L
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Da kann nur ein Mehrheitsbeschluss aller Wohneigentümer die Wohnungseigentümer dazu zwingen den Gemeinschaftlichen

    Hausfrieden wieder herzustellen.

    Mit fristen Setzung das der Müll innerhalb von 14 Tagen zu entsorgen ist wenn diese Frist verstrichen ist nochmal mündlich Anmahnen wenn der Müll immer noch nicht weg ist und dann entsorgen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In einem solchen Fall am besten sofort einen Anwalt konsultieren.

    Auf keinen Fall Selbstjustiz walten lassen! Das macht alles nur schlimmer!

    Liebe Grüße

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Anwalt fragen, wir hier kennen weder die Beschlüsse, noch die Grundbücher, noch die Mietverträge etc :-)

    Nur ein Anwalt kann Euch Klarheit schaffen!

    Grüße, Andreas!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich finde auch, ihr solltet euch unbedingt einen Anwalt zulegen.

    Zudem könnt ihr ja mal in einer Nacht und Nebelaktion ein Paar Sachen von denen wegschmeißen. Mag zwar nicht ganz legal sein, aber was diese leute euch antun ist ebenso unzumutbar.

    Im übrigen würde ich beim Anwalt gleich mal nachfragen inwieweit eine zwangseinweisung dieser leute möglich ist. Messis sind nämlich psychisch krank.

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