in ihre Beurteilung und spricht die Scheidung nicht aus. Die Frau beantragt vorzeitige Scheidung, weil sie von ihrem Mann misshandelt wird. Die Richterin schlaegt sich auf die "islamische Seite" und bestaetigt, dass Schlaege gegen die Frau im Einklang mit dem Koran sind. Das in Deutschland!!! Was sagt ihr denn dazu????
2007-03-21T15:07:03Z
Der Fall eines Frankfurter Gerichts, eine Richterin, schlaegt ziemliche Wellen.
2007-03-21T15:21:39Z
TIGRATO, ich habe die Begruendung ja angefuehrt. Sie ist: Weil die deutsche Frau, marrokanischer Herkunft mit ihrem marrokanischen Ehemann gemaess Koran wissen muss, das Schlaege ( Zuechtigung) gemaess Koran gestattet sind. Es handelt sich aber um ein Ehepaar in DL, und die Frau ist Deutsche. Der Richterin steht eine Klage der Rechtsaufsicht ins Haus.
2007-03-21T17:32:14Z
SCHRENKP... ich weiss ja nicht wo du herkommst, aber in Deutschland gibt es nicht einen einzigen Grund eine oder seine Frau zu schlagen. Dafuer gibt es keine Berechtigung.
cockie2007-03-21T15:25:17Z
Beste Antwort
Ich denke, dass einer deutschen Frau in Deutschland unabhaengig von ihrer Religion Rechtsschutz zusteht. Wir koennen doch hier nicht nach exotischen Rechtsnormen urteilen. Wenn die Frau von ihrem Ehemann in Deutschland misshandelt wird, muss ihr hier geholfen werden, und nicht auf religioesen Riten und Handlungsweisen werden.
Dazu kann ich nichts mehr sagen. Mir fehlen ehrlich die Worte. Mich wundert auch nichts mehr. Hoffentlich bekommt die Richterin ein Disziplinarverfahren, aber wohl eher unwahrscheinlich.
Ich dachte immer das deutsche Recht hilft mißhandelten Frauen. Ein bis zwei Jahre an der Seite eines solchen Mannes würde der Richterin auch mal gut bekommen.
Deutsche Richterin erlaubt "Züchtigung der Ehefrau" Begründung: Gewalt gegen Deutsch-Marokkanerin sei kein Härtefall, weil es der Koran erlaubt
Frankfurt/Main - Erst schlug er sie. Nun droht er mit Mord. Klar, dass da eine Frau schnell geschieden werden will. Doch in einen deutschen Gerichtssaal hat die Scharia Einzug gehalten. Eine Richterin erhebt den Koran über deutsches Recht, lehnt eine schnelle Härtefall-Scheidung einer aus Marokko stammenden Deutschen ab: Weil der Koran dem Mann Züchtigung der Ehefrau erlaubt. Eine Entscheidung, die die ganze Nation empört.
Für Anwältin Barbara Becker-Rojczyk hieß das: Der Mann darf schlagen! Sie stellte am 24. Januar einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Darüber hat ein anderer Richter zu befinden. Weil der sich wiederum Zeit ließ, machte die Anwältin den skandalösen Fall publik. Als der eine Welle der Empörung im ganzen Land auslöste, handelte das Amtsgericht, erklärte die Richterin gestern für befangen. Jetzt übernimmt eine Kollegin den Fall.
"Wenn man liebt, hält man lange durch" Von Veit Medick, Frankfurt am Main
Ihr Mann schlug sie, drohte sie zu ermorden. Mehr als genug für die sofortige Scheidung, dachte Najat L. Doch eine Richterin lehnte ab, berief sich auf ein Züchtigungsrecht im Koran. Najat L. ist entsetzt. SPIEGEL ONLINE traf die Deutsch-Marokkanerin in Frankfurt.