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Scheidungsbegehren, Richterin nimmt Koran-Sure mit?
in ihre Beurteilung und spricht die Scheidung nicht aus. Die Frau beantragt vorzeitige Scheidung, weil sie von ihrem Mann misshandelt wird. Die Richterin schlaegt sich auf die "islamische Seite" und bestaetigt, dass Schlaege gegen die Frau im Einklang mit dem Koran sind. Das in Deutschland!!! Was sagt ihr denn dazu????
Der Fall eines Frankfurter Gerichts, eine Richterin, schlaegt ziemliche Wellen.
TIGRATO, ich habe die Begruendung ja angefuehrt. Sie ist: Weil die deutsche Frau, marrokanischer Herkunft mit ihrem marrokanischen Ehemann gemaess Koran wissen muss, das Schlaege ( Zuechtigung) gemaess Koran gestattet sind. Es handelt sich aber um ein Ehepaar in DL, und die Frau ist Deutsche. Der Richterin steht eine Klage der Rechtsaufsicht ins Haus.
SCHRENKP... ich weiss ja nicht wo du herkommst, aber in Deutschland gibt es nicht einen einzigen Grund eine oder seine Frau zu schlagen. Dafuer gibt es keine Berechtigung.
11 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich denke, dass einer deutschen Frau in Deutschland unabhaengig von ihrer Religion Rechtsschutz zusteht. Wir koennen doch hier nicht nach exotischen Rechtsnormen urteilen. Wenn die Frau von ihrem Ehemann in Deutschland misshandelt wird, muss ihr hier geholfen werden, und nicht auf religioesen Riten und Handlungsweisen werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hammerhart !!!!Hoffentlich wird der Frau schnell geholfen.
Man sollte den Schläger wegen den Morddrohungen zudem noch schnellstens ausweisen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mich würde es nicht wundern wenn die ersten nach islamischem Recht gesteinigt werden, weil man ja wissen sollte dass das dort Usus ist.
Ja wir kuschen vor unseren eigenen Gesetzen und die lachen sicht kaputt über uns Ungläubige.
Unglaublich.
Der Schmusekurs wird uns noch einholen, und zwar schmerzlich.
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- vor 1 Jahrzehnt
Dazu kann ich nichts mehr sagen. Mir fehlen ehrlich die Worte. Mich wundert auch nichts mehr. Hoffentlich bekommt die Richterin ein Disziplinarverfahren, aber wohl eher unwahrscheinlich.
Ich dachte immer das deutsche Recht hilft mißhandelten Frauen. Ein bis zwei Jahre an der Seite eines solchen Mannes würde der Richterin auch mal gut bekommen.
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Deutsche Richterin erlaubt "Züchtigung der Ehefrau"
Begründung: Gewalt gegen Deutsch-Marokkanerin sei kein Härtefall, weil es der Koran erlaubt
Frankfurt/Main - Erst schlug er sie. Nun droht er mit Mord. Klar, dass da eine Frau schnell geschieden werden will. Doch in einen deutschen Gerichtssaal hat die Scharia Einzug gehalten. Eine Richterin erhebt den Koran über deutsches Recht, lehnt eine schnelle Härtefall-Scheidung einer aus Marokko stammenden Deutschen ab: Weil der Koran dem Mann Züchtigung der Ehefrau erlaubt. Eine Entscheidung, die die ganze Nation empört.
Für Anwältin Barbara Becker-Rojczyk hieß das: Der Mann darf schlagen! Sie stellte am 24. Januar einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Darüber hat ein anderer Richter zu befinden. Weil der sich wiederum Zeit ließ, machte die Anwältin den skandalösen Fall publik. Als der eine Welle der Empörung im ganzen Land auslöste, handelte das Amtsgericht, erklärte die Richterin gestern für befangen. Jetzt übernimmt eine Kollegin den Fall.
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/n...
"Wenn man liebt, hält man lange durch"
Von Veit Medick, Frankfurt am Main
Ihr Mann schlug sie, drohte sie zu ermorden. Mehr als genug für die sofortige Scheidung, dachte Najat L. Doch eine Richterin lehnte ab, berief sich auf ein Züchtigungsrecht im Koran. Najat L. ist entsetzt. SPIEGEL ONLINE traf die Deutsch-Marokkanerin in Frankfurt.
- Anonymvor 7 Jahren
Einmal muss man sich halt entscheiden, ob man eine Leitkultur oder doch Multi-Kulti haben will. Die betreffende Richterin hat sich offensichtlich für letzteres entschieden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist nicht anzunehmen, dass eine Frau, die bewusst zum Islam konvertiert ist, nichts über dessen Gehalt und den religiösen und gesellschaftlichen Inhalten wusste. -
Aus diesem Grund ist nicht automatisch damit zu rechnen, dass Gesetzeshüter gleich welcher Konfession genauso blauäugig und dämlich sind!
- vor 1 Jahrzehnt
Richter/innen "schlagen" sich auf keine Seite. Du
versuchst zu suggerieren. Es wird wohl einen triftigen
Grund für ihr Urteil gegeben haben. Komm' mal mit dem
Urteil und der genauen Urteilsbegründung rüber, und
versuch' hier nicht, zu polarisieren.
Den "genauen" Wortlaut der Urteilsbegründung. Die wird
wohl etwas detaillierter sein als deine persönliche,
subjektive Interpretation.
Nun ja, wenn es da so kommentiert steht, wird die Richterin
wohl bald ein Problem haben.