Ich hatte 2 Fragen gestellt Ob man mit dem Luftgewehr auf nervige Tauben, bzw auf Katzen, die einem die Wiese voll kacken, schießen darf. Die nicht ganz ernstgemeinten Fragen, haben dazu geführt, dass die "Katzenfrage" wegen "Androhung von Gewalt" gelöscht wurde, die "Taubenfrage" jedoch nicht.
Also darf man doch auf Tauben schießen ???
2007-02-09T11:33:54Z
@ Seaser ich hab selber ne Katze. Aber anscheinend haperts hier doch gewaltig mit dem Lesen, oder zumindest mit dem Verstehen einiger Wörter wie "nicht ernst gemeint" !!!
Anonym2007-02-09T11:24:11Z
Beste Antwort
Nein, man darf es nicht machen. Zumindest nicht selbst. In Schleswig Holstein gibt es in den Verwaltungen eine Abteilung, die Tauben schießen dürfen. Ansonsten versucht man nur durch "Anti-Baby-Pillen" die Vermehrung der Tauben zu minimieren und bestraft Lute, die die Tuben in den Städten füttern, wenn man sie erwischt. Was diese Tierliebe in diesen Texten soll, verstehe ich auch nicht ganz: Kühe, Schweine, Hühner, Gänse, Puten, Ziegen, Schafe, Pferde, Rehe, Hirsche, Hasen, Fische... ja? Wo ist der Unterschied?
Der rechtliche Aspekt der Frage wurde schon beantwortet.
Der ethische Aspekt ist interessant. Hier scheint es nicht um die Kreatur an sich und ihr Recht auf Leben zu gehen, sondern um unsere Nähe zu ihr oder um die Art und Weise, wie sie unsere Lebenskreise berührt oder stört. Und ich denke, unter Taubenzüchtern im Ruhrpott hat man man da vielleicht eine ganz eigene Einstellung zum Thema.
Eine schönes Beispiel hatten wir ja übrigens jüngst mit unserem "Problembären". ;)
Tierschutzgesetz §4 1) 1Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. 2Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger SchädlingsbekämpfungsmaÃnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. 3Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) 1Personen, die berufs- oder gewerbsmäÃig regelmäÃig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. 2Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat auÃer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. 3Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen auÃerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.
Ich möchte dich nicht als einen Bösen Menschen hinstellen. Aber ich denke das es auch andere wege geben tut um das Problem Taube und Katze in den Griff zu bekommen
Ich hoffe das ich dir ein wenig weiter helfen konnte.