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Biggi
Lv 6
Biggi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Tauben und Katzen ?

Ich hatte 2 Fragen gestellt

Ob man mit dem Luftgewehr auf nervige Tauben, bzw auf Katzen, die einem die Wiese voll kacken, schießen darf.

Die nicht ganz ernstgemeinten Fragen, haben dazu geführt, dass die "Katzenfrage" wegen "Androhung von Gewalt" gelöscht wurde, die "Taubenfrage" jedoch nicht.

Also darf man doch auf Tauben schießen ???

Update:

@ Seaser

ich hab selber ne Katze.

Aber anscheinend haperts hier doch gewaltig mit dem Lesen, oder zumindest mit dem Verstehen einiger Wörter wie "nicht ernst gemeint" !!!

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, man darf es nicht machen. Zumindest nicht selbst. In Schleswig Holstein gibt es in den Verwaltungen eine Abteilung, die Tauben schießen dürfen. Ansonsten versucht man nur durch "Anti-Baby-Pillen" die Vermehrung der Tauben zu minimieren und bestraft Lute, die die Tuben in den Städten füttern, wenn man sie erwischt.

    Was diese Tierliebe in diesen Texten soll, verstehe ich auch nicht ganz: Kühe, Schweine, Hühner, Gänse, Puten, Ziegen, Schafe, Pferde, Rehe, Hirsche, Hasen, Fische... ja?

    Wo ist der Unterschied?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich möchte dich nicht als einen Bösen Menschen hinstellen.

    Aber ich denke das es auch andere wege geben tut um das Problem Taube und Katze in den Griff zu bekommen

    Ich hoffe das ich dir ein wenig weiter helfen konnte.

    Quelle(n): Meine Meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein , nichts von beiden darf man !

    Das Bejagen , von Tieren ist im bewohnten Gebieten , generell verboten !

    Auch wenn es noch so sehr nervt, geht nur mit Anzeigen beim Veterienäramt .

    Es ist auch per Gesetz geregelt , dass das Füttern von bestimmten Tieren Strengstens verboten ist , um eine draßtige Vermehrung entgegen zu wirken.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das bedeutet lediglich, daß es hier mehr Katzen-als Taubenfreunde gibt

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der rechtliche Aspekt der Frage wurde schon beantwortet.

    Der ethische Aspekt ist interessant. Hier scheint es nicht um die Kreatur an sich und ihr Recht auf Leben zu gehen, sondern um unsere Nähe zu ihr oder um die Art und Weise, wie sie unsere Lebenskreise berührt oder stört. Und ich denke, unter Taubenzüchtern im Ruhrpott hat man man da vielleicht eine ganz eigene Einstellung zum Thema.

    Eine schönes Beispiel hatten wir ja übrigens jüngst mit unserem "Problembären". ;)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tierschutzgesetz §4

    1) 1Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. 2Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. 3Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

    (1a) 1Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. 2Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. 3Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.

    (2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.

    (3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.

    Geh mal zu einem Anti-Aggressionstraining .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In den meisten Großstädten gibt es "Staats-Jäger", die gezielt die Tauben abschießen!

    Das geschieht zu Recht, da die Population außer Kontrolle geraten ist.

    Zudem ist der Kot äußerst krankeitserregend!

  • Seaser
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Biggi, das ist lustig. Einfach nur lustig.

    YC ist einfach unschlagbar, du Katzenhasserin ... :-)

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie würdest Du es finden,wenn man hinterhältig mit einem Luftgewehr auf Dich schiessen würde.Das ist Tierqälerei und verboten.Schäm Dich bei diesen Gedanken

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