Ich hatte ein Unfall, bin aber nicht schuld. Schuldfrage ist geklärt, ein Gutachten wurde erstellt und der Versicherung zur Abrechnung eingereicht. Die Versicherung will jetzt 311, 00 € einbehalten mit der Begründung: Es gibt 24 km von meinem Wohnort eine günstigere KFZ Werkstadt und man könnte diese Werkstadt als Reverenz nehmen.
Ich überlege ob ich zu einem Anwalt gehe, habe aber auch angst das ich auf den kosten sitzen bleibe?
Was soll ich tun?
Anonym2007-01-09T03:26:30Z
Beste Antwort
Normalerweise ist das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen maßgebend und man kann nicht ohne Weiteres in andere Werkstätten verwiesen werden. Dieses Gutachten könnte nur durch ein vom Versicherer veranlasstes Gegengutachten ausgehebelt werden. Ich persönlich würde den Anwalt nicht scheuen (bin zwar Rechtsschutz versichert, würde es in diesem Fall aber auch ohne tun), wenn der Gesamtschaden deutlich höher ist als die Kürzung (Also jetzt nicht 500 € Schaden laut Gutachten für eine Bagatelle). Letzten Endes entscheidet natürlich immer der Richter. Für solche Fälle empfehle ich Dir eh 20,- € im Monat für eine Rechtsschutzversicherung zu investieren, dann musst Du nicht aus Angst vor nicht nachvollziehbaren Richtersprüchen auf Dein Recht verzichten.
Dies ist nicht zulässig, da du eine Werkstatt deines Vertrauens wählen kannst, wenn diese in der Gleichen Region liegt oder in der Nähe des Unfallortes. Gehe ruhig zu einem Anwalt und lass dich beraten die Kosten trägt die Rechts-Versicherung
Normalerweise zahlen die Versicherungen die Gutachten. Bei uns war es jedenfalls so. Nimm dir einen Anwalt, wenn du keinen Versicherungsvertreter hat, der dich unterstützt.