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Versicherung zieht 311,00 € vom Gutachten ab?

Ich hatte ein Unfall, bin aber nicht schuld. Schuldfrage ist geklärt, ein Gutachten wurde erstellt und der Versicherung zur Abrechnung eingereicht.

Die Versicherung will jetzt 311, 00 € einbehalten mit der Begründung: Es gibt 24 km von meinem Wohnort eine günstigere KFZ Werkstadt und man könnte diese Werkstadt als Reverenz nehmen.

Ich überlege ob ich zu einem Anwalt gehe, habe aber auch angst das ich auf den kosten sitzen bleibe?

Was soll ich tun?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Normalerweise ist das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen maßgebend und man kann nicht ohne Weiteres in andere Werkstätten verwiesen werden. Dieses Gutachten könnte nur durch ein vom Versicherer veranlasstes Gegengutachten ausgehebelt werden.

    Ich persönlich würde den Anwalt nicht scheuen (bin zwar Rechtsschutz versichert, würde es in diesem Fall aber auch ohne tun), wenn der Gesamtschaden deutlich höher ist als die Kürzung (Also jetzt nicht 500 € Schaden laut Gutachten für eine Bagatelle).

    Letzten Endes entscheidet natürlich immer der Richter.

    Für solche Fälle empfehle ich Dir eh 20,- € im Monat für eine Rechtsschutzversicherung zu investieren, dann musst Du nicht aus Angst vor nicht nachvollziehbaren Richtersprüchen auf Dein Recht verzichten.

  • Dana
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    anwalt. Du hast das Recht auf freie Werkstattwahl.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dies ist nicht zulässig, da du eine Werkstatt deines Vertrauens wählen kannst, wenn diese in der Gleichen Region liegt oder in der Nähe des Unfallortes. Gehe ruhig zu einem Anwalt und lass dich beraten die Kosten trägt die Rechts-Versicherung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das dürfen die nicht,

    Das ist dein Fahrzeug und du darfst entscheiden wer an deinem Auto darf.

    Das wird gleich gehalten wie zb. frei Arzt wahl

    Das wäre ja noch schöner wenn die dir vorschreiben könnten was du mit deinen eigentum zumachen hast.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise zahlen die Versicherungen die Gutachten. Bei uns war es jedenfalls so. Nimm dir einen Anwalt, wenn du keinen Versicherungsvertreter hat, der dich unterstützt.

    Quelle(n): EE
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Steht in Deinem Versicherungsvertrag etwas von Günstigste Werkstatt zur Reparatur aufsuchen?

    Nein- außerdem ist das Günstigste ist nicht immer das Beste. Droh mit dem Anwalt. Geh zur Verbraucherzentrale und lass dich beraten. Das ist erschwinglich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie die Reparatur ohne Rücksprache zur Versicherung geordert haben hat die Versicherung leider Recht. Wenn sie die teurere Werkstatt in Anspruch genommen haben müssen SIE es begründen warum? Anspruch auf einer Fachwerkstatt haben sie aber in jedem Falle.

    Wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder sonstige Anwaltsvergünstigung sparen sie sich den Anwalt, finanziell können sie im seltenen Fall max.311€ gewinnen im warscheinlichen Verlierer Fall deutlich mehr!

    Ohne Gewähr Gruß Kuddel

    Quelle(n): Selber ähnlichen Fall gehabt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ab zum Anwalt. Es ist nicht zumutbar, daß du 24 km durch die Gegend gurkst, um das Auto zu reparieren. Diese Kostenersparniß bringt im Endeffekt gar nichts. Du brauchst ja auch einen Mietwagen. Und da gehen dann wegen der 24 km von der Werkstatt zu dir und zur Werkstatt zurück die Kosten gleich wieder hoch.

    Laß dich nicht einschüchtern. Das ist nur eine Taktik der Versicherung. Das ist so üblich. Die wollen Kosten sparen, wo es nur geht und sich um Leistungen drücken, die sie eigentlich erbringen müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider hat deine Versicherung Recht ...

    hoffe nicht- aber beim nächsten mal erst ADAC kontaktieren die benennen Gutachter und Werkstatt und helfen auch bei der Versicherung weiter.

    Nebenbei bemerkt haben die selber auch Anwälte die man als Mitglied beim ersten mal umsonst konsultieren kann !!

    Also, viel Erfolg !!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Drohe mit einem Anwalt, denn das hätten sie mit besserem Wissen vorher sagen bzw bekanntgeben müssen. wenn Sie dann noch immer nicht zahlen dann erst zum Anwalt denn ausschlaggebend ist der Reperaturkostenvoranschlag einer Fachwerkstatt und nicht der einer Bastelstube

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