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Gutachten für die Versicherung selbst zahlen?
Hallo ich habe einen kaputten Fernseher durch Löschwasser schaden, das Gutachten ( welches ich erst einmal selbst zahlte ) sagt aus Wirtschaftlicher total Schaden.
Bezahlt mir die Versicherung auch die Kosten des Gutachters? Müsste im BGB verankert sein, ich habe nur keine Zeit mehr zu suchen. Bitte um schnelle Hilfe!
5 Antworten
- dwgafLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ein altes Sprichwort sagt: Wer die Musik bestellt hat, muss sie auch zahlen.Das ist zunächst die Grundvoraussetzung nach Rechtslage.
Hat der Versicherer diesen Gutachter gefordert?
Dann hast du dich ins Bockshorn jagen lasen, wenn du ihn bestellt hast. Hat ihn die Versicherung bestellt, schick ihm die Rechnung zurück und verweise ihn an den Auftraggeber.
Eine Schadenaufstellung von Hand genügt zunächst einmal vollauf. Wenn die Versicherung Näheres wissen möchte, schicken sie dir den Außendienstler oder einen Schadenxperten.
Erst wenn sie die Regulierung ablehnen, kann ein Gutachten eines Sachverständigen notwendig werden. Den zahlt zunächst der Auftraggeber, im Falle eines Prozesses der Verlierer.
Näheres ist in den AVB's beschrieben, sowie im VVG.
Das BGB regelt die Streitigkeiten bei Ansprüchen aus Versicherungsleistungen. Da die Versicherung anscheinend die Leistung nicht verweigert hat, findet das BGB hier keine Anwendung.
- vor 1 Jahrzehnt
Hat die Versicherung ein Gutachten verlangt - dann kannst du die Rechnung weiterleiten. Hast Du von Dir aus eine machen lassen - dann kannst Du dir das weiterleiten sparen und selber bezahlen!
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Das hängt davon ab, wieso der Fernseher überhaupt gelöscht werden mußte. Bei einem Brand wäre es ja eigentlich ungewöhnlich, dass nur der Fernseher gelöscht werden muß. Das lässt darauf schliessen, dass der Fernseher der eigentliche Brandherd war. Normalerweise wird ein Versicherungsschaden der Versicherung gemeldet, und die gibt dann vor, wie es weitergeht. Ggfls. bekommst Du von dort das oK für den Gutachter. Wenn Du das nicht hattest, wirst Du vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben, hängt aber von der Kulanz der Versicherung ab. Maßgebend dafür ist aber, ob es sich bei dem verbrannten Fernseher überhaupt um einen Versicherungsschaden handelt. Wenn nicht, zahlt die Versicherung weder Fernseher noch Gutachten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also ich kenne das nur so, dass du das Gutachten einreichst und dann die Kosten für dieses auch zurück bekommst. Ob das aber gesetzlich verankert ist, bzw. wo, kann ich dir nicht sagen.
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer eigene Gutachter bestellt hat nichts mehr zu bestellen. Friß oder stirb!